Haben Sie einen TIPP für mich? Der Tippgeber übernimmt ohne verpflichtungen, die Aufgabe für den Kaufsuchauftraggeber Kontakte herzustellen und gegebenenfalls Besichtigungstermine zu vereinbaren. Bei erfolgreicher Unterzeichnung eines Kaufvertrages, erhalten Sie ihre von mir/uns versprochene Tipp-Prämie sofort bei Kaufvertragsabschluss. Ich behalte mir das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung.