• ­­­­­­­­­­­­­So funktioniert das Online-Bieterverfahren: die Schritte im Detail

    Registrieren

    Angebot erstellen (Mindestpreis, Schätzwert angeben) einstellen des Angebots zum Mindestpreis auf immoprize.de immobilienportal und Start der ersten Verkaufsphase.

    Kaufpreisgebote erste Verkaufsphase

    Erste Bieter machen Kaufpreisgebote, die über dem Mindestgebot liegen. Diese Bieter und alle weiteren Bieter werden zum Besichtigungstermin eingeladen. Besichtigungstermin etwa zur Halbzeit des Verfahrens was Sie geplant haben.

    Im Anschluss an die Besichtigungstermine erhalten alle kaufentschlossenen Interessenten den Termin für die Letzte Gebotsrunde mitgeteilt auf immoprize.de.

    Wenn genügend Kaufinteressenten vorhanden und Steht der Termin für die Letzte gebotsrunde für das Bieterverfahren fest, bekommen alle Bietenden zusätzlich ein E-Mail wann dieses startet.

     

    Das Bieterverfahren können Sie flexibel Terminieren vorbehaltlich der Verlängerungsphase, wenn kurz vor Ende weitere Gebote abgegeben werden.

    Während dieses Zeitraums können die Kaufinteressenten Gebote abgeben und diese jederzeit an die anonymisierten Gebote der anderen Interessenten anpassen.

    Sollte ein Kaufinteressent 10 Minuten vor dem Ende der Gebotsrunde ein Angebot abgeben, verlängert sich die Runde um weitere zehn Minuten. Der Eigentümer kann das Bieterverfahren live mitverfolgen.

    Mit dem letzten Gebot endet die Gebotsrunde. Der Eigentümer hat nun 2 Tage Zeit, sich für einen Kaufinteressenten oder gegen einen Verkauf zu entscheiden.

     

    Ist ein Käufer gefunden, leitet immoprize im Namen des Käufers Ihre Kontaktdaten an einen Experten/Makler* weiter um mit ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.

    Sind alle Fragen geklärt beauftragt der Experte/Makler einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrages. Sowohl Käufer als auch Verkäufer erhalten diesen vorab zur Durchsicht und können sich bei Fragen oder Anmerkungen jederzeit an ihren Experten wenden. Wenn alle Fragen geklärt und beide Parteien den Kaufvertrag freigegeben haben, steht einer Vertragsunterzeichnung nichts mehr im Wege – Herzlichen Glückwunsch Ihre Immobilie ist verkauft!

     

    Falls mit dem Höchstbietenden keinen Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, besteht die Option, den Vertrag mit dem zweit- oder dritthöchsten Bieter abzuschließen.

     

    * sofern Weiterleitung zugestimmt

    Tippgeber


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    Bitte beachten


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