Gewerbliche Kunde
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von gewerblichen Anbieter.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten oder Sie haben weitere Fragen? Individuelle Anfrage senden
Hilfe & FAQ für vermieten
Durchsuchen Sie unsere Antworten zu Kauf-Suchaufträgen, Tipp-Prämien, Nachweisen, Identitätsprüfung und Datenschutz.
Allgemeines
Für wen ist diese FAQ bestimmt?
Diese FAQ richtet sich an gewerbliche Anbieter, Makler, Hausverwaltungen, Bauträger, Projektentwickler, Unternehmen sowie sonstige professionelle Marktteilnehmer, die Immobilien oder immobilienbezogene Dienstleistungen über immoprize veröffentlichen oder vermarkten.
Welche Vorteile bietet immoprize für gewerbliche Anbieter?
immoprize stellt gewerblichen Anbietern verschiedene Funktionen zur Veröffentlichung, Vermarktung und Verwaltung von Immobilienangeboten zur Verfügung.
Je nach Leistungsumfang können beispielsweise Verkaufsanzeigen, Vermietungsangebote, Suchaufträge, Online-Bieterverfahren, Open-House-Termine, Online-Besichtigungen, Ansprechpartner, Käuferprovisionen sowie Tipp-Prämien genutzt werden.
Darüber hinaus können gewerbliche Anbieter, Makler und Immobilienexperten – je nach Nutzerkonto und verfügbaren Funktionen der Plattform – auf Suchaufträge reagieren, sich für Immobilienanzeigen als Experte empfehlen, Empfehlungen erhalten und mit potenziellen Auftraggebern oder Interessenten in Kontakt treten.
Ein bestimmter Vermittlungs-, Kontakt-, Empfehlungs-, Auftrags-, Verkaufs- oder Vertragserfolg wird hierdurch nicht geschuldet.
Kann ich Immobilien im Auftrag von Eigentümern anbieten?
Ja.
Sofern Sie hierzu berechtigt sind, können Immobilien im eigenen Namen oder im Auftrag Dritter veröffentlicht werden.
Für die erforderlichen Vermarktungs-, Vermittlungs- oder Verkaufsrechte ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.
Prüft immoprize Makleraufträge oder Verkaufsberechtigungen?
Nein.
immoprize prüft grundsätzlich nicht, ob ein Nutzer Eigentümer einer Immobilie ist oder über die erforderlichen Vermarktungs-, Vermittlungs- oder Verkaufsrechte verfügt.
Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim jeweiligen Nutzer.
Kann ich mehrere Immobilien gleichzeitig veröffentlichen?
Ja.
Soweit Ihr Nutzerkonto dies zulässt, können mehrere Immobilien gleichzeitig veröffentlicht und verwaltet werden.
Zahlung & Buchung
Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Buchungsprozesses angezeigt.
Je nach Angebot können beispielsweise Zahlungen per Rechnung, PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder weitere Zahlungsarten zur Verfügung stehen.
Die tatsächlich verfügbaren Zahlungsmethoden können sich jederzeit ändern.
Wie löse ich einen Gutschein ein?
Zur Einlösung Ihres Gutscheins wählen Sie zunächst die gewünschte Leistung oder das gewünschte Anzeigenpaket aus.
Im Bereich „Ihre Produktauswahl“ können Sie anschließend auf „Gutschein einlösen“ klicken und Ihren Gutscheincode eingeben.
Nach erfolgreicher Einlösung wird der entsprechende Rabatt im Buchungsprozess angezeigt.
Anschließend können Sie die Buchung mit „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.
Kann ich Käuferprovisionen in meiner Anzeige hinterlegen?
Ja.
Soweit technisch vorgesehen, können Angaben zu Käuferprovisionen sowie ergänzende Hinweise zur Provision innerhalb der Anzeige hinterlegt werden.
Für die rechtliche Zulässigkeit, Transparenz und Richtigkeit dieser Angaben ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.
Kann ich eine Anzeige mit Käuferprovision und Tipp-Prämie veröffentlichen?
Ja.
Soweit die jeweiligen Funktionen verfügbar sind, können Käuferprovisionen und freiwillige Tipp-Prämien innerhalb derselben Anzeige hinterlegt werden.
Die rechtliche Zulässigkeit sowie die korrekte Ausgestaltung dieser Angaben liegen ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.
Wird meine Anzeige sofort veröffentlicht?
Anzeigen können vor der Veröffentlichung automatisiert oder manuell geprüft werden.
Aus technischen oder organisatorischen Gründen kann es in Einzelfällen einige Zeit dauern, bis eine Anzeige auf der Plattform sichtbar wird. Dies kann auch für bereits veröffentlichte Anzeigen gelten, die nachträglich bearbeitet oder aktualisiert wurden.
Sollte Ihre Anzeige nicht sofort sichtbar sein, bitten wir um etwas Geduld.
Den aktuellen Status Ihrer Anzeige können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Anzeigen“ einsehen.
Soweit vorgesehen, werden Sie nach erfolgreicher Freischaltung oder Veröffentlichung zusätzlich informiert.
Ein Anspruch auf eine sofortige Veröffentlichung besteht nicht.
Anzeigenverwaltung
Wie veröffentliche ich eine gewerbliche Immobilienanzeige?
Nach der Registrierung können Sie über:
Meine Anzeigen → Anzeige aufgeben
eine neue Anzeige erstellen.
Je nach Anzeigentyp können Sie unter anderem Objektdaten, Preise, Käuferprovisionen, Ansprechpartner, Tipp-Prämien, Besichtigungsmöglichkeiten sowie weitere Informationen hinterlegen.
Anschließend können Bilder, Dokumente, Videos, virtuelle Rundgänge oder weitere objektrelevante Inhalte ergänzt werden.
Nach Abschluss der Dateneingabe wählen Sie gegebenenfalls ein Anzeigenpaket und schließen die Veröffentlichung ab.
Ein Anspruch auf Kaufanfragen, Mietanfragen, Besichtigungen oder Vertragsabschlüsse besteht hierdurch nicht.
Wo finde ich meine Anzeigen und wie kann ich diese bearbeiten?
Ihre Anzeigen finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Anzeigen“.
Dort können Sie Ihre Anzeigen verwalten, bearbeiten, veröffentlichen, deaktivieren, verlängern, duplizieren oder – soweit verfügbar – zusätzliche Vermarktungsleistungen und Sichtbarkeitspakete buchen.
Über das Stiftsymbol gelangen Sie direkt zur jeweiligen Anzeige und können die vorhandenen Angaben, Bilder, Dokumente, Einstellungen sowie weitere Inhalte aktualisieren.
Den aktuellen Veröffentlichungsstatus Ihrer Anzeige können Sie ebenfalls im Bereich „Meine Anzeigen“ einsehen.
Wie kann ich eine Anzeige duplizieren?
Soweit diese Funktion verfügbar ist, können bestehende Anzeigen in Ihrem Kundenkonto dupliziert werden.
Wählen Sie hierzu im Bereich „Meine Anzeigen“ die gewünschte Anzeige aus und nutzen Sie die Funktion „Duplizieren“.
Nach dem Duplizieren können die übernommenen Angaben, Bilder, Dokumente und Einstellungen vor der Veröffentlichung angepasst werden.
Kann ich die Kategorie meiner Anzeige ändern?
Eine Änderung der Unterkategorie ist grundsätzlich möglich, solange die Anzeige innerhalb derselben Hauptkategorie verbleibt.
Je nach Anzeigentyp oder Kategorie können technische Einschränkungen bestehen.
Kann ich den Anzeigentyp meiner Anzeige ändern?
Nein.
Anzeigentypen wie beispielsweise Verkauf, Vermietung, Miet-Suchauftrag oder Kauf-Suchauftrag können nachträglich grundsätzlich nicht geändert werden.
Soll ein anderer Anzeigentyp verwendet werden, muss in der Regel eine neue Anzeige erstellt werden.
Kann ich meine Anzeige vorübergehend deaktivieren?
Ja.
Innerhalb der gebuchten Laufzeit können Anzeigen – soweit technisch vorgesehen – vorübergehend deaktiviert und später wieder aktiviert werden.
Eine Deaktivierung verlängert die ursprünglich gebuchte Laufzeit grundsätzlich nicht.
Wie kann ich meine Anzeige beenden?
Sie können Ihre Anzeige jederzeit deaktivieren.
Nach Ablauf der gebuchten Laufzeit endet die Anzeige automatisch, sofern keine Verlängerung erfolgt.
Kann ich meine Anzeige selbst löschen?
Eine vollständige Löschung der Anzeige ist nicht in jedem Fall möglich.
Soweit vorgesehen, können Anzeigen jedoch deaktiviert werden und sind anschließend nicht mehr öffentlich sichtbar.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie technische Erfordernisse bleiben hiervon unberührt.
Kann ich mehrere Immobilien gleichzeitig verwalten?
Ja.
Soweit Ihr Nutzerkonto dies zulässt, können mehrere Immobilien gleichzeitig veröffentlicht, bearbeitet und verwaltet werden.
Kann ich Ansprechpartner für meine Immobilien festlegen?
Ja.
Soweit die Funktion verfügbar ist, können einzelnen Immobilien Ansprechpartner zugeordnet werden.
Dadurch können Anfragen und Kontakte innerhalb Ihres Unternehmens gezielt bestimmten Personen zugewiesen werden.
Kann ich mehrere Ansprechpartner verwalten?
Ja.
Im Bereich „Ansprechpartner“ können – soweit technisch vorgesehen – mehrere Ansprechpartner angelegt, bearbeitet und einzelnen Immobilien zugeordnet werden.
Werden Änderungen an meiner Anzeige sofort sichtbar?
Änderungen können vor der Veröffentlichung automatisiert oder manuell geprüft werden.
Aus technischen oder organisatorischen Gründen kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen, bis Änderungen auf der Plattform sichtbar werden.
Ein Anspruch auf eine sofortige Veröffentlichung besteht nicht.
Online-Bieterverfahren
Was ist das Online-Bieterverfahren?
Das Online-Bieterverfahren ermöglicht es Kaufinteressenten, innerhalb eines strukturierten digitalen Verfahrens Kaufpreisgebote für eine Immobilie abzugeben.
Je nach Ausgestaltung des Verfahrens können mehrere Gebotsphasen, Besichtigungstermine und finale Gebotsrunden vorgesehen sein.
Die Nutzung des Online-Bieterverfahrens ist freiwillig.
Wie nutze ich das Online-Bieterverfahren und welche Varianten gibt es?
Je nach Funktionsumfang der Plattform können unterschiedliche Varianten des Online-Bieterverfahrens angeboten werden.
Öffentliches Online-Bieterverfahren
Beim öffentlichen Online-Bieterverfahren wird die Anzeige innerhalb der Plattform veröffentlicht und kann von interessierten Nutzern eingesehen werden.
Teilnahmeberechtigte Kaufinteressenten können im Rahmen der jeweiligen Verfahrensregeln Kaufpreisgebote abgeben.
Nicht öffentliches Online-Bieterverfahren
Beim nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren erhalten ausschließlich vom Anbieter ausgewählte oder eingeladene Interessenten Zugriff auf die Anzeige und die Möglichkeit, Kaufpreisgebote abzugeben.
Wie läuft das Online-Bieterverfahren ab?
Das Verfahren kann – soweit verfügbar – aus mehreren Phasen bestehen.
Erste Phase
Nach Veröffentlichung der Immobilie können Kaufinteressenten Kaufpreisgebote abgeben.
Soweit technisch vorgesehen, können Anbieter Mindestpreise, Richtpreise oder weitere Teilnahmebedingungen festlegen.
Interessenten können anschließend zu Besichtigungen eingeladen werden.
Zweite Phase
Für die finale Gebotsrunde können – soweit verfügbar – ein Start- und Endzeitpunkt festgelegt werden.
Teilnahmeberechtigte Interessenten werden hierüber informiert und können innerhalb des festgelegten Zeitraums weitere Gebote abgeben.
Je nach Ausgestaltung des Verfahrens kann eine automatische Verlängerung der Gebotszeit erfolgen, wenn kurz vor Ablauf weitere Gebote eingehen.
Kann ich einen Mindestpreis oder Richtpreis festlegen?
Ja.
Soweit technisch vorgesehen, können Anbieter Mindestpreise, Richtpreise oder weitere Vorgaben für die Teilnahme am Online-Bieterverfahren festlegen.
Kann ich Kaufinteressenten zu einem nicht öffentlichen Bieterverfahren einladen?
Ja.
Beim nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren können ausschließlich ausgewählte oder eingeladene Interessenten auf die Anzeige zugreifen und Kaufpreisgebote abgeben.
Bedeutet das höchste Gebot automatisch den Zuschlag?
Nein.
Der Anbieter entscheidet selbst, ob, an wen und zu welchen Bedingungen eine Immobilie verkauft wird.
Das höchste Gebot begründet keinen Anspruch auf den Zuschlag, den Abschluss eines Kaufvertrages oder die Eigentumsübertragung.
Kommt durch ein Gebot automatisch ein Kaufvertrag zustande?
Nein.
Die Abgabe oder Annahme eines Gebots führt grundsätzlich nicht automatisch zum Abschluss eines Kaufvertrages.
Ein Kaufvertrag kommt regelmäßig erst durch die gesonderte Einigung der Parteien und – soweit gesetzlich erforderlich – durch notarielle Beurkundung zustande.
Kann ich das Online-Bieterverfahren jederzeit beenden?
Soweit technisch vorgesehen und rechtlich zulässig, kann ein Online-Bieterverfahren beendet, pausiert oder nicht fortgeführt werden.
Gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen sowie die geltenden Nutzungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
Garantiert das Online-Bieterverfahren einen höheren Verkaufspreis?
Nein.
Das Online-Bieterverfahren kann die Vermarktung einer Immobilie unterstützen und zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugen.
Ein bestimmter Verkaufspreis, Vermarktungserfolg oder Vertragsabschluss wird hierdurch jedoch nicht garantiert.
Haftet immoprize für Gebote oder den Verkaufserfolg?
Nein.
immoprize stellt die technische Plattform für die Durchführung des Online-Bieterverfahrens zur Verfügung.
immoprize schuldet weder einen bestimmten Verkaufspreis noch den Abschluss eines Kaufvertrages oder einen Vermarktungserfolg.
Käuferkontakte & Besichtigungen
Wie erhalte ich Kaufanfragen?
Kaufinteressenten können – soweit die jeweiligen Funktionen verfügbar sind – über die Plattform Kontaktanfragen stellen, Kaufpreisgebote abgeben oder Besichtigungstermine anfragen.
Die Entscheidung über die weitere Kommunikation liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter.
Kann ich Kaufinteressenten direkt kontaktieren?
Ja.
Soweit entsprechende Kontaktinformationen freigegeben wurden und die jeweiligen Funktionen verfügbar sind, können Anbieter und Interessenten direkt miteinander kommunizieren.
Kann ich Besichtigungstermine organisieren?
Ja.
Soweit technisch vorgesehen, können Besichtigungstermine, Sammelbesichtigungen oder Open-House-Termine organisiert werden.
Kann ich Open-House-Termine anbieten?
Ja.
Soweit die Funktion verfügbar ist, können Open-House-Termine innerhalb der Anzeige veröffentlicht werden.
Mehrere Interessenten können die Immobilie dabei innerhalb eines festgelegten Zeitfensters besichtigen.
Kann ich Online-Besichtigungen anbieten?
Ja.
Soweit technisch vorgesehen, können Online-Besichtigungen oder virtuelle Besichtigungsmöglichkeiten innerhalb der Anzeige hinterlegt werden.
Garantiert eine Besichtigung einen Vertragsabschluss?
Nein.
Besichtigungen dienen ausschließlich der Vorstellung der Immobilie.
Ein Anspruch auf Kaufangebote, Vertragsverhandlungen oder den Abschluss eines Kaufvertrages besteht hierdurch nicht.
Kann ich Interessenten auswählen oder ablehnen?
Ja.
Die Entscheidung über Besichtigungen, Rückmeldungen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter.
Kann ich mehrere Kaufinteressenten gleichzeitig verwalten?
Ja.
Soweit die Funktionen verfügbar sind, können mehrere Kaufinteressenten, Kaufanfragen, Gebote und Besichtigungstermine parallel verwaltet werden.
Kann ich Interessenten zu meiner Anzeige einladen?
Ja.
Soweit die Funktion verfügbar ist, können Interessenten über das Einladungscockpit oder entsprechende Einladungsfunktionen direkt zu Ihrer Anzeige eingeladen werden.
Je nach Funktionsumfang können Einladungen beispielsweise für:
- Verkaufsanzeigen
- Vermietungsangebote
- Besichtigungstermine
- Open-House-Termine
- nicht öffentliche Online-Bieterverfahren
versendet werden.
Die eingeladenen Personen erhalten dabei die Möglichkeit, die freigegebenen Inhalte einzusehen und – soweit vorgesehen – Kontakt aufzunehmen, Anfragen zu stellen oder an einem Bieterverfahren teilzunehmen.
Ein Anspruch auf Rückmeldungen, Besichtigungen, Gebote oder Vertragsabschlüsse besteht hierdurch nicht.
Was ist das Einladungscockpit?
Das Einladungscockpit unterstützt Anbieter dabei, Interessenten zentral zu verwalten und gezielt zu Immobilienangeboten, Besichtigungen oder Online-Bieterverfahren einzuladen.
Soweit die Funktion verfügbar ist, können Einladungen versendet, Rückmeldungen verwaltet und freigegebene Kontakte zentral organisiert werden.
Die Nutzung des Einladungscockpits begründet keinen Anspruch auf Kontaktaufnahmen, Gebote, Besichtigungen oder Vertragsabschlüsse.
Kann ich Interessenten zu einem nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren einladen?
Ja.
Beim nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren können ausschließlich vom Anbieter ausgewählte oder eingeladene Interessenten auf die Anzeige zugreifen und Kaufpreisgebote abgeben.
Der Anbieter entscheidet selbst, welche Personen eingeladen werden und ob das Verfahren öffentlich oder nicht öffentlich durchgeführt wird.
Kann ich meine Anzeige über WhatsApp oder einen Einladungslink teilen?
Ja.
Soweit die Funktion verfügbar ist, können Anzeigen über einen individuellen Einladungslink geteilt werden.
Der Einladungslink kann beispielsweise per E-Mail, Messenger-Dienst oder WhatsApp an Interessenten, Käufer, Mieter, Eigentümer, Tippgeber oder sonstige Kontakte weitergeleitet werden.
Je nach Funktionsumfang können Einladungen auch über das Einladungscockpit verwaltet werden.
Ein Anspruch auf Rückmeldungen, Besichtigungen, Empfehlungen, Gebote oder Vertragsabschlüsse besteht hierdurch nicht.
Wer kann über einen Einladungslink auf meine Anzeige zugreifen?
Dies richtet sich nach den jeweiligen Einstellungen der Anzeige und den gewählten Freigaben.
Bei nicht öffentlichen Anzeigen oder Einladungsverfahren können ausschließlich eingeladene Personen Zugriff auf die freigegebenen Inhalte erhalten.
Kann ich Suchaufträge und Angebote direkt einladen oder empfehlen?
Ja.
Soweit die Funktion verfügbar ist, können sowohl Immobilienangebote als auch Kauf- und Miet-Suchaufträge über entsprechende Einladungs- oder Empfehlungsfunktionen weitergeleitet werden.
Werden Kaufinteressenten von immoprize geprüft?
Nein.
immoprize prüft Kaufinteressenten grundsätzlich nicht auf Bonität, Zahlungsfähigkeit, Identität, Vertragstreue oder persönliche Eignung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.