• Gewerbliche Kunde

    Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von gewerblichen Anbieter. 

    Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten oder Sie haben weitere Fragen? Individuelle Anfrage senden

     

    Hilfe & FAQ für vermieten

    Durchsuchen Sie unsere Antworten zu Kauf-Suchaufträgen, Tipp-Prämien, Nachweisen, Identitätsprüfung und Datenschutz.

     

    Allgemeines

    Für wen ist diese FAQ bestimmt?

    Diese FAQ richtet sich an gewerbliche Anbieter, Makler, Hausverwaltungen, Bauträger, Projektentwickler, Unternehmen sowie sonstige professionelle Marktteilnehmer, die Immobilien oder immobilienbezogene Dienstleistungen über immoprize veröffentlichen oder vermarkten.


    Welche Vorteile bietet immoprize für gewerbliche Anbieter?

    immoprize stellt gewerblichen Anbietern verschiedene Funktionen zur Veröffentlichung, Vermarktung und Verwaltung von Immobilienangeboten zur Verfügung.

    Je nach Leistungsumfang können beispielsweise Verkaufsanzeigen, Vermietungsangebote, Suchaufträge, Online-Bieterverfahren, Open-House-Termine, Online-Besichtigungen, Ansprechpartner, Käuferprovisionen sowie Tipp-Prämien genutzt werden.

    Darüber hinaus können gewerbliche Anbieter, Makler und Immobilienexperten – je nach Nutzerkonto und verfügbaren Funktionen der Plattform – auf Suchaufträge reagieren, sich für Immobilienanzeigen als Experte empfehlen, Empfehlungen erhalten und mit potenziellen Auftraggebern oder Interessenten in Kontakt treten.

    Ein bestimmter Vermittlungs-, Kontakt-, Empfehlungs-, Auftrags-, Verkaufs- oder Vertragserfolg wird hierdurch nicht geschuldet.


    Kann ich Immobilien im Auftrag von Eigentümern anbieten?

    Ja.

    Sofern Sie hierzu berechtigt sind, können Immobilien im eigenen Namen oder im Auftrag Dritter veröffentlicht werden.

    Für die erforderlichen Vermarktungs-, Vermittlungs- oder Verkaufsrechte ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.


    Prüft immoprize Makleraufträge oder Verkaufsberechtigungen?

    Nein.

    immoprize prüft grundsätzlich nicht, ob ein Nutzer Eigentümer einer Immobilie ist oder über die erforderlichen Vermarktungs-, Vermittlungs- oder Verkaufsrechte verfügt.

    Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim jeweiligen Nutzer.


    Kann ich mehrere Immobilien gleichzeitig veröffentlichen?

    Ja.

    Soweit Ihr Nutzerkonto dies zulässt, können mehrere Immobilien gleichzeitig veröffentlicht und verwaltet werden.


    Zahlung & Buchung

    Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

    Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Buchungsprozesses angezeigt.

    Je nach Angebot können beispielsweise Zahlungen per Rechnung, PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder weitere Zahlungsarten zur Verfügung stehen.

    Die tatsächlich verfügbaren Zahlungsmethoden können sich jederzeit ändern.


    Wie löse ich einen Gutschein ein?

    Zur Einlösung Ihres Gutscheins wählen Sie zunächst die gewünschte Leistung oder das gewünschte Anzeigenpaket aus.

    Im Bereich „Ihre Produktauswahl“ können Sie anschließend auf „Gutschein einlösen“ klicken und Ihren Gutscheincode eingeben.

    Nach erfolgreicher Einlösung wird der entsprechende Rabatt im Buchungsprozess angezeigt.

    Anschließend können Sie die Buchung mit „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.


    Kann ich Käuferprovisionen in meiner Anzeige hinterlegen?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können Angaben zu Käuferprovisionen sowie ergänzende Hinweise zur Provision innerhalb der Anzeige hinterlegt werden.

    Für die rechtliche Zulässigkeit, Transparenz und Richtigkeit dieser Angaben ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.


    Kann ich eine Anzeige mit Käuferprovision und Tipp-Prämie veröffentlichen?

    Ja.

    Soweit die jeweiligen Funktionen verfügbar sind, können Käuferprovisionen und freiwillige Tipp-Prämien innerhalb derselben Anzeige hinterlegt werden.

    Die rechtliche Zulässigkeit sowie die korrekte Ausgestaltung dieser Angaben liegen ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.


    Wird meine Anzeige sofort veröffentlicht?

    Anzeigen können vor der Veröffentlichung automatisiert oder manuell geprüft werden.

    Aus technischen oder organisatorischen Gründen kann es in Einzelfällen einige Zeit dauern, bis eine Anzeige auf der Plattform sichtbar wird. Dies kann auch für bereits veröffentlichte Anzeigen gelten, die nachträglich bearbeitet oder aktualisiert wurden.

    Sollte Ihre Anzeige nicht sofort sichtbar sein, bitten wir um etwas Geduld.

    Den aktuellen Status Ihrer Anzeige können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Anzeigen“ einsehen.

    Soweit vorgesehen, werden Sie nach erfolgreicher Freischaltung oder Veröffentlichung zusätzlich informiert.

    Ein Anspruch auf eine sofortige Veröffentlichung besteht nicht.

    Anzeigenverwaltung

    Wie veröffentliche ich eine gewerbliche Immobilienanzeige?

    Nach der Registrierung können Sie über:

    Meine Anzeigen → Anzeige aufgeben

    eine neue Anzeige erstellen.

    Je nach Anzeigentyp können Sie unter anderem Objektdaten, Preise, Käuferprovisionen, Ansprechpartner, Tipp-Prämien, Besichtigungsmöglichkeiten sowie weitere Informationen hinterlegen.

    Anschließend können Bilder, Dokumente, Videos, virtuelle Rundgänge oder weitere objektrelevante Inhalte ergänzt werden.

    Nach Abschluss der Dateneingabe wählen Sie gegebenenfalls ein Anzeigenpaket und schließen die Veröffentlichung ab.

    Ein Anspruch auf Kaufanfragen, Mietanfragen, Besichtigungen oder Vertragsabschlüsse besteht hierdurch nicht.


    Wo finde ich meine Anzeigen und wie kann ich diese bearbeiten?

    Ihre Anzeigen finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Anzeigen“.

    Dort können Sie Ihre Anzeigen verwalten, bearbeiten, veröffentlichen, deaktivieren, verlängern, duplizieren oder – soweit verfügbar – zusätzliche Vermarktungsleistungen und Sichtbarkeitspakete buchen.

    Über das Stiftsymbol gelangen Sie direkt zur jeweiligen Anzeige und können die vorhandenen Angaben, Bilder, Dokumente, Einstellungen sowie weitere Inhalte aktualisieren.

    Den aktuellen Veröffentlichungsstatus Ihrer Anzeige können Sie ebenfalls im Bereich „Meine Anzeigen“ einsehen.


    Wie kann ich eine Anzeige duplizieren?

    Soweit diese Funktion verfügbar ist, können bestehende Anzeigen in Ihrem Kundenkonto dupliziert werden.

    Wählen Sie hierzu im Bereich „Meine Anzeigen“ die gewünschte Anzeige aus und nutzen Sie die Funktion „Duplizieren“.

    Nach dem Duplizieren können die übernommenen Angaben, Bilder, Dokumente und Einstellungen vor der Veröffentlichung angepasst werden.


    Kann ich die Kategorie meiner Anzeige ändern?

    Eine Änderung der Unterkategorie ist grundsätzlich möglich, solange die Anzeige innerhalb derselben Hauptkategorie verbleibt.

    Je nach Anzeigentyp oder Kategorie können technische Einschränkungen bestehen.


    Kann ich den Anzeigentyp meiner Anzeige ändern?

    Nein.

    Anzeigentypen wie beispielsweise Verkauf, Vermietung, Miet-Suchauftrag oder Kauf-Suchauftrag können nachträglich grundsätzlich nicht geändert werden.

    Soll ein anderer Anzeigentyp verwendet werden, muss in der Regel eine neue Anzeige erstellt werden.


    Kann ich meine Anzeige vorübergehend deaktivieren?

    Ja.

    Innerhalb der gebuchten Laufzeit können Anzeigen – soweit technisch vorgesehen – vorübergehend deaktiviert und später wieder aktiviert werden.

    Eine Deaktivierung verlängert die ursprünglich gebuchte Laufzeit grundsätzlich nicht.


    Wie kann ich meine Anzeige beenden?

    Sie können Ihre Anzeige jederzeit deaktivieren.

    Nach Ablauf der gebuchten Laufzeit endet die Anzeige automatisch, sofern keine Verlängerung erfolgt.


    Kann ich meine Anzeige selbst löschen?

    Eine vollständige Löschung der Anzeige ist nicht in jedem Fall möglich.

    Soweit vorgesehen, können Anzeigen jedoch deaktiviert werden und sind anschließend nicht mehr öffentlich sichtbar.

    Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie technische Erfordernisse bleiben hiervon unberührt.


    Kann ich mehrere Immobilien gleichzeitig verwalten?

    Ja.

    Soweit Ihr Nutzerkonto dies zulässt, können mehrere Immobilien gleichzeitig veröffentlicht, bearbeitet und verwaltet werden.


    Kann ich Ansprechpartner für meine Immobilien festlegen?

    Ja.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können einzelnen Immobilien Ansprechpartner zugeordnet werden.

    Dadurch können Anfragen und Kontakte innerhalb Ihres Unternehmens gezielt bestimmten Personen zugewiesen werden.


    Kann ich mehrere Ansprechpartner verwalten?

    Ja.

    Im Bereich „Ansprechpartner“ können – soweit technisch vorgesehen – mehrere Ansprechpartner angelegt, bearbeitet und einzelnen Immobilien zugeordnet werden.


    Werden Änderungen an meiner Anzeige sofort sichtbar?

    Änderungen können vor der Veröffentlichung automatisiert oder manuell geprüft werden.

    Aus technischen oder organisatorischen Gründen kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen, bis Änderungen auf der Plattform sichtbar werden.

    Ein Anspruch auf eine sofortige Veröffentlichung besteht nicht.

    Online-Bieterverfahren

    Was ist das Online-Bieterverfahren?

    Das Online-Bieterverfahren ermöglicht es Kaufinteressenten, innerhalb eines strukturierten digitalen Verfahrens Kaufpreisgebote für eine Immobilie abzugeben.

    Je nach Ausgestaltung des Verfahrens können mehrere Gebotsphasen, Besichtigungstermine und finale Gebotsrunden vorgesehen sein.

    Die Nutzung des Online-Bieterverfahrens ist freiwillig.


    Wie nutze ich das Online-Bieterverfahren und welche Varianten gibt es?

    Je nach Funktionsumfang der Plattform können unterschiedliche Varianten des Online-Bieterverfahrens angeboten werden.

    Öffentliches Online-Bieterverfahren

    Beim öffentlichen Online-Bieterverfahren wird die Anzeige innerhalb der Plattform veröffentlicht und kann von interessierten Nutzern eingesehen werden.

    Teilnahmeberechtigte Kaufinteressenten können im Rahmen der jeweiligen Verfahrensregeln Kaufpreisgebote abgeben.

    Nicht öffentliches Online-Bieterverfahren

    Beim nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren erhalten ausschließlich vom Anbieter ausgewählte oder eingeladene Interessenten Zugriff auf die Anzeige und die Möglichkeit, Kaufpreisgebote abzugeben.


    Wie läuft das Online-Bieterverfahren ab?

    Das Verfahren kann – soweit verfügbar – aus mehreren Phasen bestehen.

    Erste Phase

    Nach Veröffentlichung der Immobilie können Kaufinteressenten Kaufpreisgebote abgeben.

    Soweit technisch vorgesehen, können Anbieter Mindestpreise, Richtpreise oder weitere Teilnahmebedingungen festlegen.

    Interessenten können anschließend zu Besichtigungen eingeladen werden.

    Zweite Phase

    Für die finale Gebotsrunde können – soweit verfügbar – ein Start- und Endzeitpunkt festgelegt werden.

    Teilnahmeberechtigte Interessenten werden hierüber informiert und können innerhalb des festgelegten Zeitraums weitere Gebote abgeben.

    Je nach Ausgestaltung des Verfahrens kann eine automatische Verlängerung der Gebotszeit erfolgen, wenn kurz vor Ablauf weitere Gebote eingehen.


    Kann ich einen Mindestpreis oder Richtpreis festlegen?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können Anbieter Mindestpreise, Richtpreise oder weitere Vorgaben für die Teilnahme am Online-Bieterverfahren festlegen.


    Kann ich Kaufinteressenten zu einem nicht öffentlichen Bieterverfahren einladen?

    Ja.

    Beim nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren können ausschließlich ausgewählte oder eingeladene Interessenten auf die Anzeige zugreifen und Kaufpreisgebote abgeben.


    Bedeutet das höchste Gebot automatisch den Zuschlag?

    Nein.

    Der Anbieter entscheidet selbst, ob, an wen und zu welchen Bedingungen eine Immobilie verkauft wird.

    Das höchste Gebot begründet keinen Anspruch auf den Zuschlag, den Abschluss eines Kaufvertrages oder die Eigentumsübertragung.


    Kommt durch ein Gebot automatisch ein Kaufvertrag zustande?

    Nein.

    Die Abgabe oder Annahme eines Gebots führt grundsätzlich nicht automatisch zum Abschluss eines Kaufvertrages.

    Ein Kaufvertrag kommt regelmäßig erst durch die gesonderte Einigung der Parteien und – soweit gesetzlich erforderlich – durch notarielle Beurkundung zustande.


    Kann ich das Online-Bieterverfahren jederzeit beenden?

    Soweit technisch vorgesehen und rechtlich zulässig, kann ein Online-Bieterverfahren beendet, pausiert oder nicht fortgeführt werden.

    Gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen sowie die geltenden Nutzungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.


    Garantiert das Online-Bieterverfahren einen höheren Verkaufspreis?

    Nein.

    Das Online-Bieterverfahren kann die Vermarktung einer Immobilie unterstützen und zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugen.

    Ein bestimmter Verkaufspreis, Vermarktungserfolg oder Vertragsabschluss wird hierdurch jedoch nicht garantiert.


    Haftet immoprize für Gebote oder den Verkaufserfolg?

    Nein.

    immoprize stellt die technische Plattform für die Durchführung des Online-Bieterverfahrens zur Verfügung.

    immoprize schuldet weder einen bestimmten Verkaufspreis noch den Abschluss eines Kaufvertrages oder einen Vermarktungserfolg.


    Käuferkontakte & Besichtigungen

    Wie erhalte ich Kaufanfragen?

    Kaufinteressenten können – soweit die jeweiligen Funktionen verfügbar sind – über die Plattform Kontaktanfragen stellen, Kaufpreisgebote abgeben oder Besichtigungstermine anfragen.

    Die Entscheidung über die weitere Kommunikation liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter.


    Kann ich Kaufinteressenten direkt kontaktieren?

    Ja.

    Soweit entsprechende Kontaktinformationen freigegeben wurden und die jeweiligen Funktionen verfügbar sind, können Anbieter und Interessenten direkt miteinander kommunizieren.


    Kann ich Besichtigungstermine organisieren?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können Besichtigungstermine, Sammelbesichtigungen oder Open-House-Termine organisiert werden.


    Kann ich Open-House-Termine anbieten?

    Ja.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können Open-House-Termine innerhalb der Anzeige veröffentlicht werden.

    Mehrere Interessenten können die Immobilie dabei innerhalb eines festgelegten Zeitfensters besichtigen.


    Kann ich Online-Besichtigungen anbieten?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können Online-Besichtigungen oder virtuelle Besichtigungsmöglichkeiten innerhalb der Anzeige hinterlegt werden.


    Garantiert eine Besichtigung einen Vertragsabschluss?

    Nein.

    Besichtigungen dienen ausschließlich der Vorstellung der Immobilie.

    Ein Anspruch auf Kaufangebote, Vertragsverhandlungen oder den Abschluss eines Kaufvertrages besteht hierdurch nicht.


    Kann ich Interessenten auswählen oder ablehnen?

    Ja.

    Die Entscheidung über Besichtigungen, Rückmeldungen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter.


    Kann ich mehrere Kaufinteressenten gleichzeitig verwalten?

    Ja.

    Soweit die Funktionen verfügbar sind, können mehrere Kaufinteressenten, Kaufanfragen, Gebote und Besichtigungstermine parallel verwaltet werden.


    Kann ich Interessenten zu meiner Anzeige einladen?

    Ja.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können Interessenten über das Einladungscockpit oder entsprechende Einladungsfunktionen direkt zu Ihrer Anzeige eingeladen werden.

    Je nach Funktionsumfang können Einladungen beispielsweise für:

    • Verkaufsanzeigen
    • Vermietungsangebote
    • Besichtigungstermine
    • Open-House-Termine
    • nicht öffentliche Online-Bieterverfahren

    versendet werden.

    Die eingeladenen Personen erhalten dabei die Möglichkeit, die freigegebenen Inhalte einzusehen und – soweit vorgesehen – Kontakt aufzunehmen, Anfragen zu stellen oder an einem Bieterverfahren teilzunehmen.

    Ein Anspruch auf Rückmeldungen, Besichtigungen, Gebote oder Vertragsabschlüsse besteht hierdurch nicht.


    Was ist das Einladungscockpit?

    Das Einladungscockpit unterstützt Anbieter dabei, Interessenten zentral zu verwalten und gezielt zu Immobilienangeboten, Besichtigungen oder Online-Bieterverfahren einzuladen.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können Einladungen versendet, Rückmeldungen verwaltet und freigegebene Kontakte zentral organisiert werden.

    Die Nutzung des Einladungscockpits begründet keinen Anspruch auf Kontaktaufnahmen, Gebote, Besichtigungen oder Vertragsabschlüsse.


    Kann ich Interessenten zu einem nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren einladen?

    Ja.

    Beim nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren können ausschließlich vom Anbieter ausgewählte oder eingeladene Interessenten auf die Anzeige zugreifen und Kaufpreisgebote abgeben.

    Der Anbieter entscheidet selbst, welche Personen eingeladen werden und ob das Verfahren öffentlich oder nicht öffentlich durchgeführt wird.


    Kann ich meine Anzeige über WhatsApp oder einen Einladungslink teilen?

    Ja.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können Anzeigen über einen individuellen Einladungslink geteilt werden.

    Der Einladungslink kann beispielsweise per E-Mail, Messenger-Dienst oder WhatsApp an Interessenten, Käufer, Mieter, Eigentümer, Tippgeber oder sonstige Kontakte weitergeleitet werden.

    Je nach Funktionsumfang können Einladungen auch über das Einladungscockpit verwaltet werden.

    Ein Anspruch auf Rückmeldungen, Besichtigungen, Empfehlungen, Gebote oder Vertragsabschlüsse besteht hierdurch nicht.


    Wer kann über einen Einladungslink auf meine Anzeige zugreifen?

    Dies richtet sich nach den jeweiligen Einstellungen der Anzeige und den gewählten Freigaben.

    Bei nicht öffentlichen Anzeigen oder Einladungsverfahren können ausschließlich eingeladene Personen Zugriff auf die freigegebenen Inhalte erhalten.


    Kann ich Suchaufträge und Angebote direkt einladen oder empfehlen?

    Ja.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können sowohl Immobilienangebote als auch Kauf- und Miet-Suchaufträge über entsprechende Einladungs- oder Empfehlungsfunktionen weitergeleitet werden.


    Werden Kaufinteressenten von immoprize geprüft?

    Nein.

    immoprize prüft Kaufinteressenten grundsätzlich nicht auf Bonität, Zahlungsfähigkeit, Identität, Vertragstreue oder persönliche Eignung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

    Tipp-Prämien & Empfehlungen

    Was ist eine Tipp-Prämie?

    Mit einer Tipp-Prämie können Anbieter Personen für die erfolgreiche Empfehlung eines Kaufinteressenten oder die Vermittlung eines Kontaktes belohnen.

    Die Vergabe einer Tipp-Prämie ist freiwillig.


    Ist eine Tipp-Prämie verpflichtend?

    Nein.

    Die Veröffentlichung einer Anzeige ist grundsätzlich auch ohne Tipp-Prämie möglich, sofern die gewählte Leistung oder das gebuchte Paket keine abweichenden Voraussetzungen vorsieht.


    Wie hoch sollte meine Tipp-Prämie sein?

    Die Höhe der Tipp-Prämie bestimmen Sie selbst.

    Sie können frei entscheiden, ob und in welcher Höhe Sie eine Tipp-Prämie anbieten möchten.

    Die Höhe sollte sich an Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Budget sowie der Attraktivität und Dringlichkeit Ihrer Anzeige orientieren.

    Eine höhere Tipp-Prämie kann die Aufmerksamkeit und Reichweite Ihrer Anzeige erhöhen, garantiert jedoch keinen Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg.


    Warum sollte ich eine Tipp-Prämie anbieten?

    Eine Tipp-Prämie kann zusätzliche Personen motivieren, aktiv nach passenden Kaufinteressenten zu suchen oder geeignete Interessenten auf Ihre Immobilie aufmerksam zu machen.

    Dadurch kann die Reichweite Ihrer Anzeige erhöht werden.

    Ein bestimmter Vermittlungs-, Kontakt-, Verkaufs- oder Vertragserfolg wird hierdurch jedoch nicht garantiert.


    Wann muss ich die versprochene Tipp-Prämie bezahlen?

    Eine angebotene Tipp-Prämie wird grundsätzlich erst fällig, wenn die von Ihnen veröffentlichten Voraussetzungen erfüllt wurden.

    Soweit nichts anderes vereinbart oder angegeben wurde, erfolgt die Auszahlung regelmäßig erst nach wirksamem Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages.

    Meldet sich ein Kaufinteressent unabhängig von einer Empfehlung direkt bei Ihnen oder werden die Voraussetzungen der veröffentlichten Tipp-Prämie nicht erfüllt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Tipp-Prämie.


    Wo kann ich die Bedingungen meiner Tipp-Prämie hinterlegen?

    Die Bedingungen Ihrer Tipp-Prämie können – soweit technisch vorgesehen – innerhalb Ihrer Anzeige hinterlegt werden.

    Hierzu steht regelmäßig ein entsprechender Hinweisbereich zur Verfügung, in dem individuelle Bedingungen ergänzt oder angepasst werden können.


    Gibt es einen Mustertext für die Tipp-Prämie?

    Soweit verfügbar, kann hierfür ein unverbindlicher Mustertext bereitgestellt werden.

    Dieser kann individuell angepasst oder ergänzt werden.


    Kann ich eine Tipp-Prämie verifizieren lassen?

    Soweit technisch vorgesehen, können angebotene Tipp-Prämien oder bestimmte Angaben zusätzlich verifiziert gekennzeichnet werden.

    Die jeweiligen Voraussetzungen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung der Plattform.


    Wer kann Tippgeber sein?

    Tippgeber können natürliche oder juristische Personen sein, soweit dies nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.


    Ist immoprize Schuldner einer Tipp-Prämie?

    Nein.

    Etwaige Tipp-Prämien werden ausschließlich zwischen Anbieter und Tippgeber vereinbart.

    immoprize wird grundsätzlich nicht Schuldner einer angebotenen Tipp-Prämie.


    Garantiert eine Empfehlung einen Vertragsabschluss?

    Nein.

    Empfehlungen, Hinweise oder Kontakte durch Tippgeber können die Kontaktanbahnung zwischen Anbietern und Kaufinteressenten erleichtern.

    Ein Anspruch auf Besichtigungen, Kaufanfragen, Kaufverträge oder den Abschluss eines Vertrages besteht hierdurch jedoch nicht.


    Kann ich mich als Experte empfehlen lassen?

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können Anbieter, Makler oder Immobilienexperten ihre Sichtbarkeit innerhalb des immoprize-Netzwerks erhöhen und Empfehlungen erhalten.

    Ein Anspruch auf Empfehlungen, Kontaktaufnahmen, Aufträge oder Vertragsabschlüsse besteht hierdurch nicht.


    Kann ich mich für eine Anzeige als Experte empfehlen?

    Ja.

    Je nach Nutzerkonto und den verfügbaren Funktionen der Plattform können sich Immobilienexperten, Makler oder gewerbliche Anbieter für bestimmte Anzeigen empfehlen.

    Ob eine Zusammenarbeit zustande kommt, entscheidet ausschließlich der jeweilige Anzeigeninhaber.


    Kann ein Immobilienmakler oder Experte eine andere Prämienhöhe vorschlagen?

    Ja.

    Je nach Nutzerkonto und den verfügbaren Funktionen der Plattform können Immobilienmakler, Experten oder sonstige Tippgeber über die jeweilige Anzeigendetailseite angeben, ob sie:

    • keine Tipp-Prämie wünschen,
    • die vom Anbieter angebotene Tipp-Prämie akzeptieren oder
    • eine abweichende Prämienhöhe vorschlagen möchten.

    Ob eine vorgeschlagene Prämienhöhe akzeptiert wird, entscheidet ausschließlich der jeweilige Anbieter.

    Ein Anspruch auf Vereinbarung oder Auszahlung einer bestimmten Prämie besteht nicht.


    Kann ein Immobilienmakler oder Experte eine andere Prämienhöhe vorschlagen?

    Ja.

    Je nach Nutzerkonto und den verfügbaren Funktionen der Plattform können Immobilienmakler, Experten oder sonstige Tippgeber über die jeweilige Anzeigendetailseite angeben, ob sie die angebotene Tipp-Prämie akzeptieren oder eine abweichende Vergütung bzw. Prämienhöhe wünschen.

    Die gewünschte Vergütung oder Prämienhöhe wird dem Anzeigeninhaber im Rahmen der Expertenempfehlung angezeigt.

    Ob eine vorgeschlagene Vergütung oder Prämienhöhe akzeptiert wird, entscheidet ausschließlich der jeweilige Anzeigeninhaber.

    Ein Anspruch auf Vereinbarung oder Auszahlung einer bestimmten Vergütung oder Prämie besteht nicht.


    Wie entscheidet der Anzeigeninhaber über Expertenempfehlungen?

    Je nach Nutzerkonto und den verfügbaren Funktionen der Plattform können Anzeigeninhaber eingegangene Expertenempfehlungen einsehen.

    Hierbei können insbesondere Angaben zum Expertenprofil sowie zur gewünschten Vergütung oder Prämie angezeigt werden.

    Der jeweilige Anzeigeninhaber entscheidet selbst, ob eine Empfehlung angenommen, abgelehnt oder eine Kontaktaufnahme hergestellt wird.

    Ein Anspruch auf eine Beauftragung, Zusammenarbeit oder Vergütung besteht nicht.


    Was sind direkte Empfehlungen?

    Direkte Empfehlungen ermöglichen es, Anzeigen gezielt an potenzielle Interessenten oder geeignete Kontakte weiterzuleiten.

    Die Anzahl der Empfehlungen begründet keinen Anspruch auf Kontaktaufnahmen, Gebote oder Vertragsabschlüsse.


    Ansprechpartner & Firmenprofil

    Kann ich Ansprechpartner für meine Immobilien festlegen?

    Ja.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können einzelnen Immobilien Ansprechpartner zugeordnet werden.

    Dadurch können Anfragen und Kontakte innerhalb Ihres Unternehmens gezielt bestimmten Personen zugewiesen werden.


    Kann ich mehrere Ansprechpartner verwalten?

    Ja.

    Im Bereich „Ansprechpartner“ können – soweit technisch vorgesehen – mehrere Ansprechpartner angelegt, bearbeitet und einzelnen Immobilien zugeordnet werden.


    Welche Vorteile bietet ein Ansprechpartner?

    Ein Ansprechpartner erleichtert Kaufinteressenten die Kontaktaufnahme und ermöglicht eine gezielte Kommunikation zu einer bestimmten Immobilie.


    Kann ich ein Firmenprofil nutzen?

    Ja.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können gewerbliche Anbieter ein Firmenprofil mit Unternehmensinformationen, Kontaktdaten und weiteren Angaben hinterlegen.


    Werden meine Unternehmensdaten öffentlich angezeigt?

    Es werden grundsätzlich nur die Informationen angezeigt, die für die Veröffentlichung vorgesehen sind oder von Ihnen freigegeben wurden.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den Datenschutzbestimmungen der Plattform.


    Kann ich mehrere Immobilien über mein Firmenprofil präsentieren?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können mehrere Immobilienangebote über ein gemeinsames Firmenprofil veröffentlicht und verwaltet werden.


    Welche Angaben kann ich in meinem Firmenprofil hinterlegen?

    Im Firmenprofil können – soweit technisch vorgesehen – Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Leistungen, Schwerpunkte, Sprachen, Marktkenntnisse sowie weitere Informationen hinterlegt werden.


    Welche Vorteile bietet ein Firmenprofil?

    Ein Firmenprofil kann die Transparenz erhöhen und Interessenten zusätzliche Informationen über das Unternehmen zur Verfügung stellen.

    Ein Anspruch auf Kontaktaufnahmen, Empfehlungen oder Vertragsabschlüsse besteht hierdurch nicht.

    Bilder, Dokumente & Medien

    Wie füge ich Bilder zu meiner Anzeige hinzu?

    Während der Anzeigenerstellung oder nachträglich im Kundenbereich können – soweit technisch vorgesehen – Bilder zu einer Anzeige hochgeladen werden.

    Je nach Funktionsumfang können Bilder per Dateiauswahl oder per Drag-and-Drop hinzugefügt werden.


    Kann ich Bilder nachträglich bearbeiten oder austauschen?

    Ja.

    Soweit die Funktion verfügbar ist, können Bilder ergänzt, ersetzt, entfernt oder neu sortiert werden.


    Welche Dateiformate werden unterstützt?

    Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen technischen Anforderungen der Plattform.

    Soweit nicht anders angegeben, können beispielsweise folgende Bildformate unterstützt werden:

    • JPEG
    • GIF
    • PNG

    Ich habe Probleme beim Hochladen von Bildern oder Dokumenten

    Bitte beachten Sie die jeweils zulässigen Dateiformate, Dateigrößen und technischen Anforderungen der Plattform.

    Je nach aktuellem Funktionsumfang können Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Bilder, Dateigröße oder Mindestauflösung gelten.

    Sollte das Hochladen weiterhin nicht möglich sein, empfehlen wir die Verwendung eines aktuellen Browsers oder die Kontaktaufnahme mit dem Support.

    Es dürfen ausschließlich Inhalte hochgeladen werden, für deren Nutzung Sie die erforderlichen Rechte besitzen und deren Veröffentlichung rechtlich zulässig ist.


    Kann ich Dokumente zu meiner Anzeige hinzufügen?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können zusätzliche Dokumente und Unterlagen zu einer Anzeige hochgeladen werden.

    Hierzu können beispielsweise gehören:

    • Grundrisse
    • Energieausweise
    • Lagepläne
    • Exposés
    • Objektunterlagen
    • weitere objektrelevante Dokumente

    Kann ich Videos oder virtuelle Rundgänge einbinden?

    Ja.

    Soweit die jeweiligen Funktionen verfügbar sind, können Videos, virtuelle Rundgänge oder 360°-Touren innerhalb einer Anzeige hinterlegt werden.


    Werden hochgeladene Inhalte geprüft?

    Nein.

    immoprize prüft hochgeladene Bilder, Dokumente, Videos oder sonstige Inhalte grundsätzlich nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit.


    Wer haftet für hochgeladene Inhalte?

    Für sämtliche Bilder, Dokumente, Videos, Angaben und sonstige Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.


    Darf ich alle Bilder und Dokumente verwenden?

    Nein.

    Es dürfen ausschließlich Inhalte hochgeladen werden, für deren Nutzung Sie die erforderlichen Rechte besitzen und deren Veröffentlichung rechtlich zulässig ist.

    Insbesondere dürfen keine rechtswidrigen, irreführenden, beleidigenden, diskriminierenden oder sonstigen unzulässigen Inhalte veröffentlicht werden.


    Datenschutz, Haftung & Vertragsschluss

    Werden meine Kontaktdaten automatisch veröffentlicht?

    Nein.

    Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Kontaktdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen Ihrer gewählten Einstellungen, Freigaben und Einwilligungen.


    Wer kann meine Daten sehen?

    Persönliche Daten werden grundsätzlich nur gemäß Ihren Einstellungen, Freigaben, Einwilligungen und den Datenschutzbestimmungen verarbeitet und weitergegeben.


    Werden meine Daten an Suchmaschinen weitergegeben?

    Öffentlich veröffentlichte Inhalte können von Suchmaschinen erfasst werden, soweit dies technisch vorgesehen und rechtlich zulässig ist.


    Ist immoprize Makler oder Vermittler?

    Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt immoprize die technische Plattform für die Veröffentlichung, Präsentation, Vermarktung und Kontaktanbahnung von Immobilienanzeigen und Suchaufträgen zur Verfügung.

    immoprize wird grundsätzlich nicht Vertragspartei späterer Kauf-, Miet- oder sonstiger Verträge zwischen den Nutzern.


    Kommt durch die Nutzung von immoprize automatisch ein Vertrag zustande?

    Nein.

    Die Nutzung der Plattform, Kontaktanfragen, Besichtigungen, Empfehlungen, Gebote oder Verhandlungen führen grundsätzlich nicht automatisch zum Abschluss eines Vertrages.

    Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen den beteiligten Parteien zustande.


    Garantiert immoprize die Richtigkeit von Nutzerangaben?

    Nein.

    Für Inhalte, Bilder, Dokumente, Firmenangaben, Ansprechpartnerdaten und sonstige Informationen sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich.


    Haftet immoprize für den Erfolg einer Anzeige?

    Nein.

    immoprize schuldet weder die Vermittlung eines Interessenten noch den Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages.

    Ein bestimmter Vermarktungs-, Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg wird nicht geschuldet.


    Prüft immoprize Eigentumsverhältnisse oder Vermarktungsrechte?

    Nein.

    Eine rechtliche Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Verfügungsberechtigungen, Makleraufträgen oder sonstigen Vermarktungsrechten erfolgt grundsätzlich nicht.


    Wer entscheidet über Besichtigungen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse?

    Die Entscheidung über Kontaktaufnahmen, Besichtigungen, Verhandlungen und den Abschluss von Verträgen liegt ausschließlich bei den beteiligten Nutzern.


    Kann immoprize Anzeigen oder Inhalte entfernen?

    Ja.

    immoprize kann Inhalte insbesondere dann deaktivieren, sperren oder entfernen, wenn gesetzliche Vorschriften, die AGB, Nutzungsbedingungen oder Plattformrichtlinien verletzt werden.


    Garantiert eine Anzeige einen Verkaufs-, Vermietungs- oder Vermittlungserfolg?

    Nein.

    Eine Anzeige erhöht die Sichtbarkeit eines Angebots, begründet jedoch keinen Anspruch auf Kontaktanfragen, Besichtigungen, Empfehlungen, Gebote oder Vertragsabschlüsse.

    Ein bestimmter Verkaufs-, Vermietungs-, Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg wird hierdurch nicht garantiert.

     

     

     

    Wir sind für Sie da
    Melde dich an, um Hilfe zu den Themen Buchungen, Konto und mehr zu erhalten.

     

    Zum Kontaktformular

     


    Tippgeber


    Werden Sie Tippgeber und erhalten Sie eine Prämie. Die Prämienhöhe wird dabei von jedem Auftraggeber individuell festgelegt. Dies bedeutet, dass die Prämienhöhe abhängig von der Immobilie und dem Auftraggeber variiert.
    Hinweis zur Prämie & Haftungsausschluss

    Bitte beachten


    Nur registrierte Mitglieder können eine Tipp Prämie für eine erfolgreiche Vermittlung vom jeweiligen Auftraggeber beanspruchen.