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    Hilfe & FAQ für verkaufen

    Durchsuchen Sie unsere Antworten zu Verkaufsanzeigen, Tipp-Prämien, Nachweisen, Identitätsprüfung und Datenschutz.

     

    Verkaufsanzeige

    Was ist eine Verkaufsanzeige?

    Mit einer Verkaufsanzeige können Sie öffentlich bekannt geben, dass Sie eine Immobilie zum Verkauf anbieten möchten.

    Kaufinteressenten, Makler, Hausverwaltungen, Tippgeber und andere Nutzer können Ihre Anzeige einsehen und – soweit vorgesehen – Kontakt zu Ihnen aufnehmen.


    Welche Immobilien kann ich verkaufen?

    Je nach verfügbarer Kategorie können beispielsweise folgende Immobilien angeboten werden:

    • Wohnungen
    • Häuser
    • Grundstücke
    • Mehrfamilienhäuser
    • Gewerbeimmobilien
    • Anlageobjekte
    • Ferienimmobilien
    • sonstige Immobilien

    Die jeweils verfügbaren Kategorien werden während der Anzeigenerstellung angezeigt.


    Wie veröffentliche ich eine Verkaufsanzeige?

    Nach der Registrierung können Sie über:

    Meine Anzeigen → Anzeige aufgeben → Verkauf

    eine neue Verkaufsanzeige erstellen.

    Im ersten Schritt erfassen Sie die Basisdaten Ihrer Immobilie. Hierzu können je nach Kategorie beispielsweise Angaben zum Standort, Kaufpreis, Wohnfläche, Grundstücksfläche, Verfügbarkeit, Anzeigentitel sowie weitere Objektdaten hinterlegt werden.

    Darüber hinaus können – soweit verfügbar – zusätzliche Funktionen genutzt werden, beispielsweise:

    • Öffentliches oder nicht öffentliches Online-Bieterverfahren
    • Mindestpreis und Richtpreis
    • Tipp-Prämie
    • Open-House-Termine
    • Online-Besichtigungen
    • Kontaktfreigaben
    • Verifizierungen

    Im Bereich „Details“ können weitere Informationen zur Immobilie hinterlegt werden.

    Anschließend können im Bereich „Bilder“ Fotos, Dokumente, Grundrisse, Videos, virtuelle Rundgänge, 360°-Touren oder weitere objektrelevante Inhalte ergänzt werden.

    Nach Abschluss der Dateneingabe wählen Sie gegebenenfalls ein Anzeigenpaket und die gewünschte Zahlungsart aus und schließen die Veröffentlichung ab.

    Je vollständiger und aussagekräftiger die Angaben zu Ihrer Immobilie sind, desto einfacher können Kaufinteressenten Ihr Angebot einschätzen.

    Ein Anspruch auf Kaufanfragen, Besichtigungen, Gebote oder den Abschluss eines Kaufvertrages besteht hierdurch jedoch nicht.


    Ist die Veröffentlichung kostenlos?

    Die jeweils geltenden Preise, Laufzeiten und Leistungen werden während des Buchungs- und Veröffentlichungsprozesses angezeigt.


    Wie lange bleibt meine Verkaufsanzeige online?

    Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket oder den verfügbaren Leistungen.

    Nach Ablauf kann die Anzeige deaktiviert, verlängert oder erneut veröffentlicht werden.


    Kann ich meine Verkaufsanzeige bearbeiten?

    Ja.

    Die Angaben Ihrer Anzeige können im Rahmen der verfügbaren Funktionen jederzeit angepasst und aktualisiert werden.


    Wo finde ich meine Anzeigen und wie kann ich diese bearbeiten?

    Ihre Anzeigen finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Anzeigen“.

    Dort können Sie Ihre Anzeigen verwalten, bearbeiten, veröffentlichen, deaktivieren, verlängern, duplizieren oder – soweit verfügbar – zusätzliche Vermarktungsleistungen und Sichtbarkeitspakete buchen.

    Über das Stiftsymbol gelangen Sie direkt zur jeweiligen Anzeige und können die vorhandenen Angaben, Bilder, Dokumente, Einstellungen sowie weitere Inhalte aktualisieren.

    Den aktuellen Veröffentlichungsstatus Ihrer Anzeige können Sie ebenfalls im Bereich „Meine Anzeigen“ einsehen.


    Wie kann ich eine Anzeige duplizieren?

    Soweit diese Funktion verfügbar ist, können Sie bestehende Anzeigen in Ihrem Kundenkonto duplizieren.

    Ihre Anzeigen finden Sie im Bereich „Meine Anzeigen“.

    Wählen Sie die gewünschte Anzeige aus und nutzen Sie die Funktion „Duplizieren“, um eine Kopie der Anzeige zu erstellen.

    Nach dem Duplizieren können die übernommenen Angaben, Bilder, Dokumente und Einstellungen vor der Veröffentlichung angepasst werden.

    Je nach Anzeigentyp oder Kategorie können einzelne Angaben erneut geprüft oder ergänzt werden.


    Kann ich die Kategorie meiner Anzeige ändern?

    Eine nachträgliche Änderung der Unterkategorie ist grundsätzlich möglich, solange diese innerhalb derselben Hauptkategorie erfolgt.

    Soweit ein Wechsel in eine andere Hauptkategorie erforderlich ist, kann die Neuerstellung einer Anzeige notwendig sein.


    Kann ich den Anzeigentyp ändern?

    Nein.

    Die Anzeigentypen verfügen über unterschiedliche Eingabefelder und Funktionen.

    Ein Wechsel des Anzeigentyps ist daher grundsätzlich nicht möglich. In diesem Fall muss eine neue Anzeige erstellt werden.


    Kann ich meine Anzeige pausieren?

    Ja.

    Anzeigen können im Rahmen der verfügbaren Funktionen jederzeit deaktiviert und später wieder aktiviert werden.

    Die Deaktivierungszeit verlängert eine gebuchte Laufzeit grundsätzlich nicht.


    Kann ich meine Anzeige löschen?

    Anzeigen können im Rahmen der verfügbaren Funktionen deaktiviert oder entfernt werden.

    Bereits entstandene Gebühren, gebuchte Leistungen oder vertragliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.


    Wie kann ich eine Anzeige kündigen?

    Wenn Sie Ihre Anzeige nicht mehr veröffentlichen möchten, können Sie diese jederzeit deaktivieren.

    Nach der Deaktivierung ist die Anzeige für andere Nutzer nicht mehr sichtbar.

    Die Anzeige endet grundsätzlich mit Ablauf der gebuchten Laufzeit, sofern keine Verlängerung oder erneute Veröffentlichung erfolgt.

    Bereits entstandene Gebühren, gebuchte Leistungen oder vertragliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.


    Wird meine Anzeige sofort veröffentlicht?

    Anzeigen können vor der Veröffentlichung automatisiert oder manuell geprüft werden.

    Aus technischen oder organisatorischen Gründen kann es in Einzelfällen einige Zeit dauern, bis eine Anzeige auf der Plattform sichtbar wird. Dies kann auch für bereits veröffentlichte Anzeigen gelten, die nachträglich bearbeitet oder aktualisiert wurden.

    Sollte Ihre Anzeige nicht sofort sichtbar sein, bitten wir um etwas Geduld.

    Den aktuellen Status Ihrer Anzeige können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Anzeigen“ einsehen.

    Soweit vorgesehen, werden Sie nach erfolgreicher Freischaltung oder Veröffentlichung zusätzlich informiert.

    Ein Anspruch auf eine sofortige Veröffentlichung besteht nicht.


    Kann meine Anzeige abgelehnt werden?

    Ja.

    Anzeigen können insbesondere dann abgelehnt, deaktiviert oder entfernt werden, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften, die AGB, die Nutzungsbedingungen oder die Plattformrichtlinien verstoßen.


    Wie löse ich einen Gutschein ein?

    Im Bereich „Ihre Produktauswahl“, dem vorletzten Schritt vor Abschluss Ihrer Buchung, klicken Sie auf „Gutschein einlösen“ und geben Ihren Gutscheincode ein.

    Nach erfolgreicher Eingabe wird der reduzierte Preis angezeigt. Anschließend bestätigen Sie Ihre Buchung über „Zahlungspflichtig bestellen“, geben Ihre persönlichen Daten ein und schließen den Buchungsvorgang ab.


    Welche Bezahlarten stehen zur Verfügung?

    Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden während des Buchungsvorgangs angezeigt.

    Soweit angeboten, können Zahlungen beispielsweise per Rechnung, PayPal, Klarna, Lastschrift, Kreditkarte oder weiteren verfügbaren Zahlungsdiensten erfolgen.


    Exposé, Bilder & Dokumente

    Welche Angaben sollte mein Exposé enthalten?

    Je vollständiger und aussagekräftiger Ihr Exposé ist, desto einfacher können Kaufinteressenten Ihre Immobilie einschätzen.

    Hierzu können beispielsweise Angaben zur Lage, Wohnfläche, Grundstücksfläche, Zimmeranzahl, Ausstattung, Kaufpreisvorstellung, Verfügbarkeit sowie weitere Objektinformationen gehören.


    Verbessert ein vollständiges Exposé meine Erfolgschancen?

    Ein vollständiges Exposé kann die Auffindbarkeit und Attraktivität Ihrer Verkaufsanzeige erhöhen.

    Je mehr relevante Informationen Kaufinteressenten zur Verfügung stehen, desto einfacher kann Ihre Immobilie eingeordnet werden.

    Ein Anspruch auf Kaufanfragen, Besichtigungen oder den Abschluss eines Kaufvertrages besteht hierdurch jedoch nicht.


    Kann ich Bilder zu meiner Verkaufsanzeige hinzufügen?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können Bilder, Dokumente oder weitere Unterlagen während der Erstellung oder nachträglich im Kundenbereich hochgeladen werden.

    Die jeweils zulässigen Formate, Größen und technischen Anforderungen richten sich nach den aktuellen Vorgaben der Plattform.


    Kann ich Bilder nachträglich ändern oder entfernen?

    Ja.

    Hochgeladene Bilder können im Rahmen der verfügbaren Funktionen jederzeit ergänzt, ersetzt oder entfernt werden.


    Welche Bilder sollte ich verwenden?

    Es empfiehlt sich, aktuelle und aussagekräftige Bilder der Immobilie zu verwenden.

    Bilder sollten die Immobilie möglichst realitätsnah darstellen und keine irreführenden oder unzutreffenden Informationen vermitteln.


    Welche Dokumente kann ich hochladen?

    Je nach Kategorie und verfügbaren Funktionen können beispielsweise folgende Dokumente hinterlegt werden:

    • Grundrisse
    • Energieausweise
    • Lagepläne
    • Objektunterlagen
    • Informationsblätter
    • weitere objektrelevante Dokumente

    Kann ich Grundrisse, Energieausweise oder weitere Unterlagen hochladen?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können zusätzlich zu Bildern weitere objektrelevante Dokumente und Unterlagen hochgeladen werden.

    Die jeweils zulässigen Formate und technischen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der Plattform.


    Werden hochgeladene Dokumente geprüft?

    Nein.

    immoprize prüft hochgeladene Dokumente grundsätzlich nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Echtheit oder rechtliche Zulässigkeit.


    Wer haftet für hochgeladene Inhalte?

    Für sämtliche Bilder, Dokumente, Angaben und sonstige Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.


    Ich habe Probleme beim Hochladen von Bildern oder Dokumenten

    Bitte beachten Sie die jeweils zulässigen Dateiformate, Dateigrößen und technischen Anforderungen der Plattform.

    Soweit nicht anders angegeben, werden beispielsweise folgende Bildformate unterstützt:

    • JPEG
    • GIF
    • PNG

    Je nach aktuellem Funktionsumfang können Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Bilder, Dateigröße oder Mindestauflösung gelten.

    Sollte das Hochladen weiterhin nicht möglich sein, empfehlen wir die Verwendung eines aktuellen Browsers oder die Kontaktaufnahme mit dem Support.

    Es dürfen ausschließlich Inhalte hochgeladen werden, für deren Nutzung Sie die erforderlichen Rechte besitzen und deren Veröffentlichung rechtlich zulässig ist.


    Darf ich alle Bilder und Dokumente verwenden?

    Nein.

    Es dürfen ausschließlich Inhalte hochgeladen werden, für deren Nutzung Sie die erforderlichen Rechte besitzen und deren Veröffentlichung rechtlich zulässig ist.

    Insbesondere dürfen keine rechtswidrigen, irreführenden, beleidigenden, diskriminierenden oder sonstigen unzulässigen Inhalte veröffentlicht werden.


    Können Bilder und Dokumente entfernt werden?

    Ja.

    immoprize kann Inhalte insbesondere dann deaktivieren, sperren oder entfernen, wenn gesetzliche Vorschriften, die AGB, Nutzungsbedingungen oder Plattformrichtlinien verletzt werden.


    Online-Bieterverfahren

    Was ist das Online-Bieterverfahren?

    Das Online-Bieterverfahren ermöglicht es, Kaufinteressenten innerhalb eines strukturierten digitalen Verfahrens Kaufpreisgebote für eine Immobilie abzugeben.

    Das Verfahren kann – soweit verfügbar – aus mehreren Phasen bestehen.

    Erste Phase

    Nach der Veröffentlichung Ihrer Immobilie können Kaufinteressenten Kaufpreisgebote abgeben. Soweit technisch vorgesehen, können Verkäufer ein Mindestgebot oder weitere Teilnahmebedingungen festlegen.

    Interessenten können anschließend zu Besichtigungsterminen eingeladen werden. Die Organisation und Durchführung von Besichtigungen erfolgt ausschließlich durch den Verkäufer oder die von ihm beauftragten Personen.

    Zweite Phase

    Soweit vorgesehen, kann für die finale Gebotsrunde ein Start- und Endzeitpunkt festgelegt werden.

    Teilnahmeberechtigte Interessenten werden hierüber informiert und können innerhalb des festgelegten Zeitraums weitere Gebote abgeben.

    Je nach Ausgestaltung des Verfahrens kann eine automatische Verlängerung der Gebotszeit erfolgen, wenn kurz vor Ablauf weitere Gebote eingehen.

    Nach Ablauf der Gebotsfrist wird das jeweils höchste zum Verfahrensende vorliegende Gebot angezeigt.


    Wie nutze ich das Online-Bieterverfahren und welche Varianten gibt es?

    Das Online-Bieterverfahren kann – soweit verfügbar – für Verkaufsanzeigen genutzt werden und ermöglicht Kaufinteressenten die Abgabe von Kaufpreisgeboten innerhalb eines strukturierten digitalen Verfahrens.

    Je nach Funktionsumfang der Plattform können unterschiedliche Varianten des Online-Bieterverfahrens angeboten werden.

    Öffentliches Online-Bieterverfahren

    Beim öffentlichen Online-Bieterverfahren wird die Verkaufsanzeige innerhalb der Plattform veröffentlicht und kann von interessierten Nutzern eingesehen werden.

    Teilnahmeberechtigte Kaufinteressenten können im Rahmen der jeweiligen Verfahrensregeln Kaufpreisgebote abgeben.

    Nicht öffentliches Online-Bieterverfahren

    Beim nicht öffentlichen Online-Bieterverfahren erhalten ausschließlich vom Verkäufer ausgewählte oder eingeladene Interessenten Zugriff auf die Anzeige und die Möglichkeit, Kaufpreisgebote abzugeben.

    Wichtiger Hinweis

    Die Nutzung eines Online-Bieterverfahrens begründet keinen Anspruch auf den Zuschlag, den Abschluss eines Kaufvertrages oder einen bestimmten Verkaufspreis.

    Der Verkäufer entscheidet selbst, ob, an wen und zu welchen Bedingungen die Immobilie verkauft wird.


    Bedeutet das höchste Gebot automatisch den Zuschlag?

    Nein.

    Der Verkäufer entscheidet selbst, ob, an wen und zu welchen Bedingungen die Immobilie verkauft wird.

    Die Abgabe oder Annahme eines Gebots führt grundsätzlich nicht automatisch zum Abschluss eines Kaufvertrages.

    Ein Kaufvertrag kommt regelmäßig erst durch die gesonderte Einigung der Parteien und – soweit gesetzlich erforderlich – durch notarielle Beurkundung zustande.


    Ist das Online-Bieterverfahren verpflichtend?

    Nein.

    Die Nutzung des Online-Bieterverfahrens ist freiwillig und nur verfügbar, soweit die entsprechende Funktion für die jeweilige Anzeige angeboten wird.


    Wie funktioniert das Online-Bieterverfahren?

    Je nach Ausgestaltung des Verfahrens können Kaufinteressenten innerhalb vorgegebener Zeiträume Kaufpreisgebote abgeben.

    Der Verkäufer kann dabei verschiedene Einstellungen, Zeiträume oder Bedingungen festlegen, soweit dies technisch vorgesehen ist.


    Bedeutet das höchste Gebot automatisch den Zuschlag?

    Nein.

    Der Verkäufer entscheidet selbst, ob, an wen und zu welchen Bedingungen eine Immobilie verkauft wird.

    Ein Anspruch auf Zuschlag, Verkauf oder Vertragsabschluss besteht nicht.


    Kann ich ein Mindestgebot festlegen?

    Soweit technisch vorgesehen, können Verkäufer ein Mindestgebot oder weitere Bedingungen für die Teilnahme am Bieterverfahren festlegen.


    Können Kaufinteressenten vor einer Gebotsabgabe besichtigen?

    Soweit vorgesehen, können Besichtigungen vor, während oder nach einem Bieterverfahren stattfinden.

    Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich beim Verkäufer oder Anbieter.


    Garantiert das Online-Bieterverfahren einen höheren Verkaufspreis?

    Nein.

    Das Online-Bieterverfahren kann die Vermarktung einer Immobilie unterstützen.

    Ein bestimmter Verkaufspreis, Vermarktungserfolg oder Vertragsabschluss wird hierdurch jedoch nicht garantiert.


    Kommt durch ein Gebot automatisch ein Kaufvertrag zustande?

    Nein.

    Die Abgabe oder Annahme eines Gebots führt grundsätzlich nicht automatisch zum Abschluss eines Kaufvertrages.

    Ein Kaufvertrag kommt regelmäßig erst durch die gesonderte vertragliche Einigung der Parteien und – soweit gesetzlich erforderlich – durch notarielle Beurkundung zustande.


    Kann ich das Bieterverfahren jederzeit beenden?

    Soweit technisch vorgesehen und rechtlich zulässig, können Verkäufer ein Bieterverfahren beenden, aussetzen oder nicht fortführen.

    Gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen sowie die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.


    Haftet immoprize für Gebote oder den Verkaufserfolg?

    Nein.

    immoprize stellt die technische Plattform für die Durchführung des Online-Bieterverfahrens zur Verfügung.

    immoprize schuldet weder einen bestimmten Verkaufspreis noch den Abschluss eines Kaufvertrages oder einen Vermarktungserfolg.


    Identitätsprüfung

    Was bedeutet die Identitätsprüfung?

    Die Identitätsprüfung dient der Erhöhung von Transparenz, Vertrauen und Sicherheit auf immoprize.

    Nutzer können ihre Identität freiwillig verifizieren lassen.


    Ist die Identitätsprüfung verpflichtend?

    Nein.

    Die Identitätsprüfung ist grundsätzlich freiwillig, sofern für einzelne Funktionen oder Leistungen nichts anderes angegeben wird.


    Welche Vorteile bietet eine Identitätsprüfung?

    Eine erfolgreiche Identitätsprüfung kann:

    • das Vertrauen von Kaufinteressenten erhöhen,
    • die Glaubwürdigkeit stärken,
    • die Kontaktaufnahme erleichtern,
    • die Transparenz verbessern,
    • Missbrauch und Fake-Profile reduzieren.

    Garantiert eine Identitätsprüfung die Seriosität eines Nutzers?

    Nein.

    Die Identitätsprüfung bestätigt lediglich die erfolgreiche Prüfung der angegebenen Identitätsdaten im Rahmen des jeweiligen Verifizierungsverfahrens.

    Sie stellt keine Aussage über Bonität, Zahlungsfähigkeit, Eigentumsverhältnisse, Vermögensverhältnisse oder die spätere Vertragserfüllung dar.


    Warum empfiehlt immoprize eine Identitätsprüfung?

    immoprize verfolgt das Ziel, die Plattform möglichst transparent und sicher zu gestalten.

    Die Identitätsprüfung erhöht Transparenz und Vertrauen, stellt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit aller Angaben, die Bonität, die Seriosität von Kaufinteressenten oder das Zustandekommen eines Kaufvertrages dar.


    Werden meine Ausweisdaten veröffentlicht?

    Nein.

    Im Rahmen einer Identitätsprüfung eingereichte Dokumente werden nicht öffentlich angezeigt und ausschließlich gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet.


    Kontaktaufnahme & Kaufanfragen

    Wer kann mich kontaktieren?

    Je nach Ihren Einstellungen können beispielsweise:

    • Kaufinteressenten
    • private Nutzer
    • Makler
    • Hausverwaltungen
    • Unternehmen
    • Tippgeber

    Kontakt zu Ihnen aufnehmen.


    Kann ich selbst entscheiden, an wen ich meine Immobilie verkaufe?

    Ja.

    Die Auswahl von Kaufinteressenten sowie die Entscheidung über Besichtigungen, Vertragsverhandlungen und den Abschluss eines Kaufvertrages liegt ausschließlich beim Verkäufer bzw. Anbieter.


    Wann werden meine Kontaktdaten freigegeben?

    Die Freigabe erfolgt ausschließlich gemäß Ihren Einstellungen und Einwilligungen.


    Kann ich bestimmte Nutzergruppen ausschließen?

    Ja.

    Sie können Kontaktanfragen bestimmter Nutzergruppen im Rahmen der verfügbaren Funktionen einschränken oder deaktivieren.


    Was ist eine Kaufanfrage?

    Über die Funktion „Kaufanfrage senden“ können Kaufinteressenten Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

    Je nach Funktionalität der Plattform können hierfür ein Suchprofil, eine Online-Selbstauskunft oder weitere Angaben erforderlich sein.


    Kann ich mehrere Kaufanfragen erhalten?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können mehrere Kaufinteressenten gleichzeitig Anfragen zu Ihrer Immobilie stellen.


    Kann ich Kaufanfragen stoppen?

    Ja.

    Soweit entsprechende Funktionen verfügbar sind, können Kaufanfragen vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt oder deaktiviert werden.


    Garantiert eine Kaufanfrage einen Kaufvertrag?

    Nein.

    Die Entscheidung über Besichtigungen, Rückmeldungen, Verhandlungen und Vertragsabschlüsse liegt ausschließlich bei den beteiligten Nutzern.


    Erhalte ich ausschließlich qualifizierte Kaufinteressenten?

    Nein.

    immoprize prüft Kaufinteressenten grundsätzlich nicht auf Bonität, Zahlungsfähigkeit, Vertragstreue oder persönliche Eignung.

    Die Prüfung und Auswahl geeigneter Kaufinteressenten obliegt ausschließlich dem Verkäufer bzw. Anbieter.


    Wie bewerben sich Kaufinteressenten?

    Je nach Funktionalität der Plattform können Kaufinteressenten Suchprofile, Online-Selbstauskünfte, Nachweise oder weitere Informationen zur Verfügung stellen.

    Diese Angaben können Verkäufern die Einschätzung einer Anfrage erleichtern und die Vergleichbarkeit von Bewerbungen verbessern.

    Die Entscheidung über die Berücksichtigung einer Anfrage liegt ausschließlich beim Verkäufer oder Anbieter.


    Was ist die Online-Selbstauskunft von Kaufinteressenten?

    Die Online-Selbstauskunft ermöglicht es Kaufinteressenten, freiwillig zusätzliche Informationen, Nachweise und Angaben für ihre Anfrage bereitzustellen.

    Diese Informationen können Verkäufern die Einschätzung einer Anfrage erleichtern und die Vergleichbarkeit von Interessenten verbessern.

    Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich.


    Werden Nachweise von Kaufinteressenten geprüft?

    Nein.

    immoprize prüft Nachweise, Dokumente und Angaben von Kaufinteressenten grundsätzlich nicht auf Echtheit, Bonität, Vollständigkeit oder Aktualität.

    Die Prüfung und Bewertung eingereichter Nachweise obliegt ausschließlich dem jeweiligen Verkäufer oder Anbieter.


    Wie erleichtert immoprize den Verkaufsprozess?

    immoprize stellt technische Funktionen zur Veröffentlichung, Präsentation und Verwaltung von Verkaufsanzeigen zur Verfügung.

    Je nach verfügbaren Funktionen können Kaufanfragen, Bewerbungen, Online-Selbstauskünfte, Nachweise, Nachrichten, Besichtigungseinladungen, Bieterverfahren und weitere Vorgänge zentral verwaltet werden.

    Zusätzlich können Verkäufer von Funktionen wie dem Tippgeber-System, dem Online-Bieterverfahren, Open-House-Terminen sowie weiteren Vermarktungs- und Sichtbarkeitsoptionen profitieren.

    Die bereitgestellten Informationen können Verkäufern die Einschätzung von Anfragen erleichtern und die Organisation des Verkaufsprozesses unterstützen.

    Ein bestimmter Verkaufs-, Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg wird hierdurch jedoch nicht geschuldet.


    Wie stehen meine Erfolgschancen beim Verkauf meiner Immobilie?

    Ihre Erfolgschancen können sich erhöhen, wenn Sie Ihre Verkaufsanzeige möglichst vollständig ausfüllen und aussagekräftige Informationen, Bilder sowie Dokumente bereitstellen.

    Auch zusätzliche Vermarktungsleistungen, das Online-Bieterverfahren oder eine freiwillige Tipp-Prämie können die Aufmerksamkeit für Ihre Anzeige erhöhen.

    Je mehr relevante Informationen Kaufinteressenten zur Verfügung stehen, desto einfacher kann Ihre Immobilie eingeschätzt und gefunden werden.

    Ein Anspruch auf Kaufanfragen, Besichtigungen, Gebote, einen bestimmten Verkaufspreis oder den Abschluss eines Kaufvertrages besteht hierdurch jedoch nicht.


    Tipp-Prämien

    Was ist eine Tipp-Prämie?

    Mit einer Tipp-Prämie können Verkäufer Personen für die erfolgreiche Empfehlung eines Kaufinteressenten oder die Vermittlung eines Kontaktes belohnen.


    Ist eine Tipp-Prämie verpflichtend?

    Nein.

    Die Vergabe einer Tipp-Prämie ist freiwillig.


    Wer legt die Höhe der Tipp-Prämie fest?

    Die Höhe der Tipp-Prämie wird ausschließlich vom Verkäufer bzw. Auftraggeber festgelegt.


    Wie hoch sollte meine Tipp-Prämie sein?

    Die Höhe der Tipp-Prämie bestimmen Sie selbst.

    Sie können frei entscheiden, ob und in welcher Höhe Sie eine Tipp-Prämie anbieten möchten.

    Die Höhe sollte sich an Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Budget sowie der Attraktivität und Dringlichkeit Ihrer Verkaufsanzeige orientieren.

    Eine höhere Tipp-Prämie kann die Aufmerksamkeit und Reichweite Ihrer Anzeige erhöhen, garantiert jedoch keinen Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg.


    Warum sollte ich eine Tipp-Prämie anbieten?

    Eine Tipp-Prämie ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Veröffentlichung einer Verkaufsanzeige.

    Durch eine Tipp-Prämie können zusätzliche Personen motiviert werden, aktiv nach passenden Kaufinteressenten zu suchen oder geeignete Interessenten auf Ihre Immobilie aufmerksam zu machen.

    Eine höhere Tipp-Prämie kann die Aufmerksamkeit und Reichweite Ihrer Anzeige erhöhen, garantiert jedoch keinen Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg.


    Garantiert eine Empfehlung einen Vertragsabschluss?

    Nein.

    Empfehlungen, Hinweise oder Kontakte durch Tippgeber können die Kontaktanbahnung zwischen Verkäufern und Kaufinteressenten erleichtern.

    Ein Anspruch auf Besichtigungen, Kaufanfragen, Kaufverträge oder den Abschluss eines Vertrages besteht hierdurch jedoch nicht.

    Die Entscheidung über Besichtigungen, Verhandlungen und den Abschluss eines Kaufvertrages liegt ausschließlich bei den beteiligten Nutzern.


    Wo kann ich die Bedingungen meiner Tipp-Prämie hinterlegen?

    Die Bedingungen Ihrer Tipp-Prämie können im Bereich „Anzeige bearbeiten → Rechtliches → Hinweis zur Tipp-Prämie“ hinterlegt werden.


    Gibt es einen Mustertext für die Tipp-Prämie?

    Ja.

    immoprize kann hierfür einen unverbindlichen Mustertext bereitstellen, der individuell angepasst werden kann.


    Kann ich die Höhe meiner Tipp-Prämie nachträglich ändern?

    Soweit technisch vorgesehen, können die Bedingungen einer Tipp-Prämie sowie die Höhe einer angebotenen Tipp-Prämie vor dem Eintritt der veröffentlichten Voraussetzungen angepasst werden.

    Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.


    Wann muss ich die versprochene Tipp-Prämie bezahlen?

    Eine angebotene Tipp-Prämie wird grundsätzlich erst fällig, wenn die von Ihnen veröffentlichten Voraussetzungen erfüllt wurden.

    Soweit nichts anderes vereinbart oder angegeben wurde, erfolgt die Auszahlung regelmäßig erst nach wirksamem Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages.

    Meldet sich ein Kaufinteressent unabhängig von einer Empfehlung direkt bei Ihnen oder werden die Voraussetzungen der veröffentlichten Tipp-Prämie nicht erfüllt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Tipp-Prämie.

    Die Bedingungen Ihrer Tipp-Prämie können Sie im Bereich:

    Angebot bearbeiten → Details → Rechtliches → Hinweis zur Tipp-Prämie

    hinterlegen oder anpassen.

    Soweit verfügbar, kann hierfür ein unverbindlicher Mustertext bereitgestellt werden.


    Muss ich eine Tipp-Prämie bezahlen, wenn sich der Käufer direkt bei mir meldet?

    Nein.

    Eine Tipp-Prämie ist grundsätzlich nur dann geschuldet, wenn die veröffentlichten Voraussetzungen erfüllt wurden und die erfolgreiche Empfehlung oder Vermittlung nachweislich durch den Tippgeber erfolgt ist.


    Wer kann Tippgeber sein?

    Tippgeber können natürliche oder juristische Personen sein, soweit dies nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.


    Ist immoprize Schuldner einer Tipp-Prämie?

    Nein.

    Etwaige Tipp-Prämien werden ausschließlich zwischen Auftraggeber und Tippgeber vereinbart.

    immoprize wird grundsätzlich nicht Schuldner einer angebotenen Tipp-Prämie.


    Käufer-Warteliste

    Was ist die Käufer-Warteliste?

    Über die Warteliste können sich Kaufinteressenten für bestimmte Immobilien vormerken lassen.

    Sobald neue Informationen oder passende Angebote verfügbar sind, können registrierte Nutzer hierüber informiert werden.


    Kann ich auf die Warteliste zugreifen?

    Soweit entsprechende Funktionen verfügbar sind, können Verkäufer Wartelisten und vorgemerkte Interessenten im Rahmen der verfügbaren Funktionen einsehen oder verwalten.


    Garantiert eine Warteliste passende Kaufinteressenten?

    Nein.

    Die Nutzung einer Warteliste erhöht lediglich die Sichtbarkeit möglicher Interessenten.

    Ein Anspruch auf Kontaktaufnahmen, Besichtigungen oder den Abschluss eines Kaufvertrages besteht hierdurch nicht.


    Open House

    Was ist ein Open House?

    Ein Open House (Tag der offenen Tür) ist eine Besichtigung, bei der mehrere Interessenten eine Immobilie zu einem festgelegten Termin besichtigen können.


    Muss ich Besichtigungen durchführen?

    Nein.

    Ob, wann und in welcher Form Besichtigungen stattfinden, entscheidet ausschließlich der Verkäufer bzw. Anbieter.

    Besichtigungen können beispielsweise als Einzelbesichtigung, Sammelbesichtigung oder – soweit verfügbar – als Open House organisiert werden.

    Ein Anspruch auf die Durchführung einer Besichtigung besteht nicht.


    Muss ich ein Open House durchführen?

    Nein.

    Die Durchführung eines Open House ist freiwillig.


    Welche Vorteile bietet ein Open House?

    Eine Open-House-Besichtigung (Tag der offenen Tür) ermöglicht es, mehreren Interessenten die Immobilie innerhalb eines festgelegten Zeitfensters zu präsentieren.

    Insbesondere bei bewohnten Immobilien kann eine Open-House-Besichtigung den Besichtigungsaufwand reduzieren und die Organisation von Besichtigungsterminen erleichtern.

    Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Immobilie nur für einen gemeinsamen Termin vorbereitet werden muss. Dadurch können wiederholte Einzelbesichtigungen und zusätzliche Belastungen für Bewohner oder Nutzer der Immobilie reduziert werden.

    Alle eingeladenen Interessenten erhalten grundsätzlich die Möglichkeit, die Immobilie innerhalb desselben Besichtigungstermins kennenzulernen und offene Fragen zu stellen.

    Vor Abschluss eines Kaufvertrages empfiehlt es sich, Interessenten ausreichend Gelegenheit zu geben, die Immobilie zu besichtigen und offene Fragen zu klären.

    Unser Tipp:

    Für eine erfolgreiche Besichtigung kann es hilfreich sein, wichtige Informationen bereits vorzubereiten, beispielsweise:

    • Grundrisse
    • Wohnflächenberechnungen
    • Lagepläne
    • Ausstattungsmerkmale
    • Informationen zu Modernisierungen
    • Energieausweis
    • weitere objektrelevante Unterlagen

    Die Durchführung einer Open-House-Besichtigung begründet keinen Anspruch auf Kaufanfragen, Vertragsabschlüsse oder einen Verkaufserfolg.


    Garantiert ein Open House einen Verkaufserfolg?

    Nein.

    Die Durchführung eines Open House begründet keinen Anspruch auf Kaufanfragen, Vertragsabschlüsse oder einen Verkaufserfolg.


    Können nur ausgewählte Personen eingeladen werden?

    Ja.

    Soweit technisch vorgesehen, können Besichtigungen öffentlich oder ausschließlich für ausgewählte Interessenten organisiert werden.


    Müssen Interessenten die Immobilie vor Vertragsabschluss besichtigen?

    Die Entscheidung über Besichtigungen liegt ausschließlich bei den beteiligten Vertragsparteien.

    Vor Abschluss eines Kaufvertrages empfiehlt es sich grundsätzlich, die Immobilie persönlich zu besichtigen und offene Fragen vorab zu klären.


    Sichtbarkeit & Vermarktung

    Wie erhöhe ich die Sichtbarkeit meiner Verkaufsanzeige?

    Je nach Verfügbarkeit können zusätzliche Vermarktungsleistungen genutzt werden.

    Hierzu zählen beispielsweise:

    • Top-Listing
    • Dia-Show
    • Sichtbarkeitspakete
    • Premium-Pakete
    • Empfehlungen
    • Tipp-Prämien
    • Erweiterte Reichweite

    Garantieren Premium-Leistungen einen Verkaufserfolg?

    Nein.

    Zusätzliche Vermarktungsleistungen können die Sichtbarkeit einer Verkaufsanzeige erhöhen.

    Ein bestimmter Verkaufs-, Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg wird hierdurch jedoch nicht geschuldet.


    Was bewirken Top-Listing, Sichtbarkeitspakete oder Premium-Pakete?

    Diese Funktionen dienen der verbesserten Präsentation und Sichtbarkeit einer Verkaufsanzeige innerhalb der Plattform.

    Ein bestimmter Verkaufs-, Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg wird dadurch nicht garantiert.


    Kann ich meine Verkaufsanzeige mit einer Tipp-Prämie kombinieren?

    Ja.

    Soweit verfügbar können Verkaufsanzeigen mit einer freiwilligen Tipp-Prämie veröffentlicht werden, um die Reichweite und Aufmerksamkeit innerhalb des Netzwerks zu erhöhen.


    Kann ich meine Verkaufsanzeige empfehlen oder teilen?

    Ja.

    Verkaufsanzeigen können im Rahmen der verfügbaren Funktionen über das immoprize-Netzwerk empfohlen oder über eigene Kommunikationswege geteilt werden.

    Ein Anspruch auf Empfehlungen, Kontaktaufnahmen oder Vermittlungen besteht hierdurch nicht.


    Datenschutz

    Wer kann meine persönlichen Daten sehen?

    Persönliche Daten werden grundsätzlich nur gemäß Ihren Einstellungen, Freigaben, Einwilligungen und den Datenschutzbestimmungen verarbeitet und weitergegeben.


    Welche meiner Daten sind öffentlich sichtbar?

    Es werden grundsätzlich nur die für die Veröffentlichung vorgesehenen Informationen angezeigt.

    Persönliche Daten werden ausschließlich entsprechend Ihrer Freigaben, Einstellungen, Einwilligungen sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.


    Werden meine Kontaktdaten automatisch veröffentlicht?

    Nein.

    Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Kontaktdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen Ihrer gewählten Einstellungen und Freigaben.


    Kann ich meine Einwilligungen widerrufen?

    Ja.

    Erteilte Einwilligungen können grundsätzlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


    Werden meine Daten an Suchmaschinen weitergegeben?

    Öffentlich veröffentlichte Inhalte können von Suchmaschinen erfasst werden, soweit dies technisch vorgesehen und rechtlich zulässig ist.


    Haftung & Vertragsschluss

    Kommt durch die Nutzung von immoprize automatisch ein Kaufvertrag zustande?

    Nein.

    Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande.

    immoprize wird grundsätzlich nicht Vertragspartei eines späteren Kaufvertrages.


    Ist immoprize Verkäufer oder Eigentümer der angebotenen Immobilie?

    Nein.

    immoprize stellt grundsätzlich die technische Plattform für die Veröffentlichung, Präsentation, Suche und Kontaktanbahnung von Immobilienanzeigen zur Verfügung.


    Ist immoprize Makler oder Vermittler?

    Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt immoprize die technische Plattform für die Veröffentlichung, Präsentation, Suche, Vermarktung und Kontaktanbahnung von Immobilienanzeigen und Suchaufträgen zur Verfügung.

    immoprize wird grundsätzlich nicht Vertragspartei späterer Kauf-, Miet- oder sonstiger Verträge zwischen den Nutzern.


    Prüft immoprize Kaufinteressenten?

    Nein.

    immoprize prüft Kaufinteressenten grundsätzlich nicht auf Bonität, Zahlungsfähigkeit, Identität, Vertragstreue oder persönliche Eignung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.


    Garantiert immoprize die Richtigkeit von Nutzerangaben?

    Nein.

    Für Inhalte, Bilder, Dokumente und sonstige Angaben sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich.


    Prüft immoprize Eigentumsverhältnisse oder Verkaufsberechtigungen?

    Nein.

    Eine rechtliche Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Verfügungsberechtigungen oder Verkaufsberechtigungen erfolgt grundsätzlich nicht.


    Haftet immoprize für den Erfolg einer Verkaufsanzeige?

    Nein.

    immoprize schuldet weder die Vermittlung eines Kaufinteressenten noch den Abschluss eines Kaufvertrages oder die erfolgreiche Kontaktvermittlung.


    Haftet immoprize für Inhalte von Nutzern?

    Nein.

    Für sämtliche Inhalte, Angaben, Bilder, Dokumente und sonstige Informationen sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich.


    Wer entscheidet über Besichtigungen, Kaufverträge und Vertragsabschlüsse?

    Die Entscheidung über Kontaktaufnahmen, Besichtigungen, Verhandlungen und den Abschluss eines Kaufvertrages liegt ausschließlich bei den beteiligten Nutzern.


    Garantiert eine Verkaufsanzeige den Verkauf einer Immobilie?

    Nein.

    Eine Verkaufsanzeige erhöht die Sichtbarkeit Ihres Angebots, begründet jedoch keinen Anspruch auf Kaufanfragen, Besichtigungen, Empfehlungen oder den Abschluss eines Kaufvertrages.

    Ein bestimmter Verkaufs-, Vermittlungs-, Kontakt- oder Vertragserfolg wird hierdurch nicht garantiert.


    Bedeutet das höchste Gebot im Online-Bieterverfahren automatisch einen Verkauf?

    Nein.

    Auch im Rahmen eines Online-Bieterverfahrens entscheidet ausschließlich der Verkäufer, ob, an wen und zu welchen Bedingungen die Immobilie verkauft wird.

    Das höchste Gebot begründet keinen Anspruch auf den Zuschlag, den Abschluss eines Kaufvertrages oder die Eigentumsübertragung.


    Wann kommt ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande?

    Ein Kaufvertrag über eine Immobilie kommt regelmäßig erst durch die Einigung der Vertragsparteien und die gesetzlich erforderliche notarielle Beurkundung zustande.

    Vorherige Anfragen, Reservierungen, Besichtigungen, Gebote oder Verhandlungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrages.

     

    Tippgeber


    Werden Sie Tippgeber und erhalten Sie eine Prämie. Die Prämienhöhe wird dabei von jedem Auftraggeber individuell festgelegt. Dies bedeutet, dass die Prämienhöhe abhängig von der Immobilie und dem Auftraggeber variiert.
    Hinweis zur Prämie & Haftungsausschluss

    Bitte beachten


    Nur registrierte Mitglieder können eine Tipp Prämie für eine erfolgreiche Vermittlung vom jeweiligen Auftraggeber beanspruchen.