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    Der Tippgeber

    Die Aktivitäten des Tippgebers eigenen sich für jeden voll geschäftsfähigen Nutzer über 18 Jahre –vom kontaktfreudigen Networker bis hin zum Unternehmer.

    Empfehlungen weiterzugeben und Ihr Wissen mit anderen zu teilen bedeutet bei immoprize.de ab sofort bares Geld für Sie.

    Was genau ist Ihre Aufgabe als Tippgeber?

    Wenn Sie Menschen kennen, die Ihre Immobilie anbieten oder eine Immobilie suchen –egal ob zum Kauf oder zur Miete –können Sie dieses Wissen zu Geld ummünzen. Immoprize.de ist ein Anzeigenportal, bei welchem Mieter, Vermieter, Käufer und Verkäufer als Auftraggeber inserieren und eine Tipp-Prämie ausschreiben.

    Wenn Sie also Ihr Wissen teilen und zwischen Anbietern und Suchenden vermitteln, erhalten Sie –unter Voraussetzung eines erfolgreichen Vertragsabschlusses –die ausgesetzte Tipp-Prämie.

    Hierfür müssen Sie bei immoprize.de registriert sein.

    Bei unserem Tipp-System können Sie nicht nur zwischen externe Anbieter oder Suchende und unseren Inserenten vermitteln, sondern auch direkt innerhalb unseres Anzeigenpools. In diesem Fall würden Sie jeweils die halbe Prämie von beiden Parteien erhalten, insofern auch beide Parteien eine Tipp-Prämie ausgesetzt haben.

    Wie empfehle ich eine Anzeige?

    Den Ablauf einer Empfehlung finden Sie hier

    Tippgeber Prämie - was ist das?

    Inserenten suchen oder beauftragen über immoprize.de Tippgeber und/oder Makler, um eine Mietwohnung oder eine Immobilie zum Kauf zu finden oder um Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten.

    Das können sowohl Makler als auch Privatpersonen sein. Diese werden im Erfolgsfall durch die sogenannte Tipp-Prämie entlohnt.

    Beispiel: Sie bemerken, dass Nachbarn von Ihnen Ihr Haus verkaufen oder vermieten wollen oder eine Wohnung/Haus mieten oder kaufen wollen und nutzen Ihre Insider-Information auf immoprize.de.

    Wer kann alles Tippgeber werden?

    immoprize.de ist ein Marktplatz für Immobilien mit Prämie, Tippgeber-System und Netzwerk.

    Somit kann jede Privatperson, Makler,Eigentümer, privater oder gewerbliche Vermieter, Mieter auf der Suche nach einem Nachmieter, Makler, Hausverwaltungen, Wohnbauunternehmen, Baugenossenschaften, öffentliche Institutionen, Investoren, Vermittler, Networker, Nachbarn, Bekannten, Freunde u.a. Tippgeber sein, solange sie über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind.

    Brauche ich für Vermittlertätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach §34c Gewerbeordnung?

    Nein, da Sie im immoprize-Netzwerk lediglich als Tippgeber auftreten und Beziehungen herstellen. Die Immobilienmaklertätigkeit wird von Fachmaklern abgewickelt, die sich als Experten für eine Anzeige empfehlen können.

    Tippgeber Prämie

    Die Tippgeber Prämie entlohnt Tippgeber bei immoprize zu 100%.

    Von wem bekomme ich meine Prämie

    Die Belohnung wird vom jeweiligen Auftraggeber individuell festgelegt und bezahlt.

    Wann bekomme ich meine versprochene Prämie ausbezahlt?

    Die versprochene Prämie zahlen die jeweiligen Auftraggeber direkt an den Tippgeber. Voraussetzung für den Erhalt der Tipp-Prämie ist ein wirksamer Miet-/ Kaufvertragsabschluss, der maßgeblich aufgrund der Empfehlung des Tippgebers zustande gekommen ist. Eventuelle Zahlungsansprüche entstehen dabei nur zwischen den Parteien Tippgeber und Auftraggeber.

    Hinweise zur Prämie finden Sie in der Anzeige unter Rechtliches >Hinweis zur Prämie.

    Wie sichere ich meine Belohnung?

    Es gibt in jedem Inserat den Vermerk ob die Belohnung durch uns verifiziert wurde oder nicht. Weitere Informationen finden Sie unter Vertrauen und Sicherheit

    Wenn eine Belohnung nicht verifiziert ist, haben Sie die Möglichkeit, sich schriftlich abzusichern bevor Sie die Kontaktdaten übermitteln. Formulare hierzu finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich unter Musterdokumente.

    Kann ich über immoprize einen Nachweis bekommen?

    Ja, wir speichern jede Empfehlung mit Ihrer IP Adresse und der des Empfängers mit Datum der Übermittlung und Uhrzeit. Diese Informationen können Sie über uns einfordern, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber kommen sollte.

    Wie hoch ist meine Belohnung?

    Die Prämienhöhe wird dabei von jedem Auftraggeber individuell festgelegt. Dies bedeutet, dass die Prämienhöhe abhängig von der Immobilie und dem Auftraggeber variiert.

    Wie stelle ich den Kontakt zum Auftraggeber her, wenn ich ihm etwas empfehlen möchte?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, auf welchem Weg die Kontaktaufnahme erfolgen kann: (E-Mail, WhatsApp, Telefon ...). Dies können die Anzeigeninhaber in Ihrem persönlichen Bereich selbst festlegen.

    Den Kontakt stellen Sie am besten über die Anzeige her – rechte Seite ‘Kontaktdetails Anzeigen‘. Die Kontaktdaten des jeweiligen Anbieters können automatisiert freigeschaltet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bei immoprize registriert sind.

    Warum muss ich eine Kontaktgebühr zahlen?

    Mit der Erhebung einer Gebühr stellen wir sicher, dass nur ernst gemeinte und erfolgsversprechende Empfehlungen gegeben werden.

    Hinweis: Ein Suchauftraggeber kann diese Gebühr für Kontaktanfragen jedoch auch selbst übernehmen, wenn ein Interessent Sie kontaktieren möchte.

    Sie finden diese Einstellungsmöglichkeit unter: Meine Anzeigen > bearbeiten > Details > Persönliche Informationen > Übernahme der Kontaktgebühr.

    Sind die Anzeigen aktuell?

    Die meisten Anzeigen sind aktuell so lange Sie online sind. Es kann aber auch trotzdem mal vorkommen, dass eine Anzeige durch den jeweiligen Auftraggeber nicht rechtzeitig deaktiviert wird. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie uns bitte, sodass wir Ihnen Ihre Kontaktgebühr zurückerstatten können.

    Kann eine Anzeige von mehreren Tippgebern empfohlen werden?

    Ja, das ist möglich. Im Allgemeinen heißt es wer, zuerst den Kontakt herstellt bzw. die Anzeige empfiehlt, bekommt auch die Prämie.

    Kann der empfohlene Käufer, Mieter, Vermieter, Verkäufer von mehreren Tippgebern empfohlen werden?

    Ja, auch das ist möglich. Bedenken Sie bitte, dass für eine Prämienzahlung auch hier ausschlaggebendist, wer zuerst den Kontakt hergestellt hat bzw. die Anzeige empfohlen hat.

    Was ist rechtlich zu beachten, bevor ich Tippgeber werde?

    Wenn Sie sich dazu entschließen Tippgeber zu werden,  sollten Sie wissen, wie die Gesetzgebung diesbezüglich aussieht.

    Tippgebervereinbarung

    Sofern es sich bei der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Tippgeber um eine regelmäßige Tätigkeit handelt, soll darauf geachtet werden, dass eine schriftliche Tippgebervereinbarung besteht.

    Prämienhöhe

    Für die genaue Höhe der Tippgeberprämie gibt es keine gesetzlich einheitliche Regelung  Vom Grundsatz ist der Höhe der Provision daher keine Grenze mehr gesetzt BGH 6.7.2006; I ZR 145/03. Während die Maklerprovision gesetzlichen Regularien unterliegt, bleibt die Höhe der Tippgeberprovision also Auslegungssache.

    Wettbewerb

    Sie dürfen als Tippgeber keine unlautere Methoden zur Akquise einsetzen z.B. unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreiben.(§ 7 Abs. 1 UWG). Würde z.B. eine betroffene Person die private Empfehlung für einen freundschaftlichen Rat halten, läge durch diese Täuschung eine unzulässige Kommerzialisierung der Privatsphäre vor (§ 4 Nr. 3 UWG). Auch dies ist wettbewerbswidrig.

    Datenschutz

    Personenbezogene Daten sind Eigentum der jeweiligen Person und nach DSVGO geschützt. Bitte stets bei allen Handlungen das Datenschutz beachten. Datenschutzerklärung

    Muss ich eine Rechnung stellen?

    Ja, der Auftraggeber kann eine Rechnung verlangen. Ansonsten wenden Sie sich diesbezüglich bitte an ihren Rechts-und/ oder Steuerberater. Sie finden eine Musterrechnungsvorlage in Ihrem persönlichen Bereich unter Hilfe > Musterdokumente.

    Ist die Tipp-Prämie steuerfrei?

    Ob der Tippgeber seinen Anteil der Provision versteuern muss, ist davon abhängig, wie hoch seine erhaltenen Provisionen im Jahr sind. Solange sie weniger als 256 Euro im Jahr beträgt, ist die Provision steuerfrei. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich bitte an ihren Rechts-und/ oder Steuerberater.

    Wie verdiene ich Geschenkguthaben, wenn ich einem Freund immoprize über dem Einladungslink empfehle?

    Um Guthaben zu verdienen, sende Sie einen Einladungslink an Ihre Freunde. Wenn sich ein Freund über diesen Link bei immoprize registriert, erhält er Guthaben, das automatisch auf seine erste Buchung bei immoprize angewandt werden kann. Das Guthaben wird automatisch im persönlichen Bereich oben links angezeigt, deren Mindestgesamtwert in der Einladung zur Weiterempfehlung angegeben ist.

    Wenn Ihr Freund seine erste qualifizierende Produktbuchung abgeschlossen hat, erhalten Sie automatisch Guthaben, das Sie für eigene Buchungen bei immoprize nutzen können.

    info: Um als qualifizierende Produktbuchung zu gelten,muss eine Produktbuchung den Mindestgesamtwert haben, der in der Einladung zur Weiterempfehlung angegeben ist.

    Wo finde ich den Einladungslink?

    Ihnen zugeordneten Einladungslink finden Sie im Einladungscockpit, den Sie auf zwei Arten erreichen können. Erstens über meine Anzeigen in Ihrem persönlichen Bereich> Einladungslink> mit Klick auf die drei Punkte. Zweitens über mit dem Brief Icon in Anzeigendetails.

    Wie funktioniert der Einladungslink?

    Loggen Sie sich auf immoprize.de ein. Gehen Sie zu eines Ihrer Anzeigen, dann auf Einladungslink, und klicken Sie die drei Punkte und wählen dort "Ihr Einladungscockpit". Anschließend sehen Sie Ihr Einladungslink, klicken Sie auf den Link, kopieren und fügen Sie den Einladungslink in eine E-Mail oder Nachricht ein.

    Ist der Einladungslink sicher?

    Der von immoprize bereitgestellte Einladungslink stellt technisch sicher, dass Nutzer, die auf diesen Link klicken, automatisch Ihnen zugeordnet werden.

    Was passiert, nachdem ich eine Einladung gesendet habe?
    Nachdem Sie eine Einladung gesendet haben, wird Ihnen eine entsprechende Bestätigung in Ihrem persönlichen Bereich unter Rubrik meine Einladungen, per Link angelistet.

    Wie kann ich den Status meiner Einladung und Gutschrift überprüfen?

    Ihre Gutschrift können Sie in Ihrem persönlichen Bereich unter Rubrik Meine Einladungen, per Link überprüfen.

    Muss ich bei meiner Empfehlung oder Einladung auch den Datenschutz beachten?

    Ja, den Datenschutz sollten Sie auf jeden Fall beachten!

    Die Einwilligung muss von einer einwilligungsfähigen Person, freiwillig für den konkreten Fall und in informierter Weise unmissverständlich in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen Handlung abgegeben sein. Eine eindeutige Einwilligung wäre z.B. "Ich erlaube freiwillig Herrn ...“, eine nicht eindeutig Einwilligung wäre bspw. "Ich erlaube Herrn und deren Partnerunternehmen..." Die Frage, ob eine Person überhaupt fähig ist eine Einwilligung abzugeben, wird vor allem bei Minderjährigen relevant.

    Überblick: Checkliste für eine wirksame Einwilligung

    1. Einwilligungsfähigkeit: Die Person ist mindestens 16 Jahre alt, sonst ist die Einwilligung der Eltern erforderlich
    2. Freiwilligkeit:  Es gibt wirkliche Wahlmöglichkeit und keine materiellen oder auch sozialen Nachteile bei Nichtabgabe, keine Kopplung mit vertraglicher Leistung.
    3. Informiertheit: Einwilligender kennt Zweck und die Verantwortlichen der Datenverarbeitung
    4. Bestimmtheit: keine „Blanko-Einwilligung“, sondern bestimmter Vorgang
    5. Form: grundsätzlich keine Vorgaben, aus Nachweiszwecken ist aber die Schriftform zu empfehlen
    6. Widerrufsbelehrung (Muster-Widerrufsformular)

    Wichtig: Alle Voraussetzungen müssen im Rechtsfall nachgewiesen werden!

    Tippgeber


    Werden Sie Tippgeber und erhalten Sie eine Prämie. Die Prämienhöhe wird dabei von jedem Auftraggeber individuell festgelegt. Dies bedeutet, dass die Prämienhöhe abhängig von der Immobilie und dem Auftraggeber variiert.
    Hinweis zur Prämie & Haftungsausschluss

    Bitte beachten


    Nur registrierte Mitglieder können eine Tipp Prämie für eine erfolgreiche Vermittlung vom jeweiligen Auftraggeber beanspruchen.